Deutscher Gewerkschaftsbund

29.08.2016

Mehr Mitbestimmung wagen

einblick 14/2016

Die deutsche Mitbestimmung ist ein Erfolgsmodell – die Wirtschaftskrise hat das gezeigt. Und doch gerät sie zunehmend unter Druck, auch die Veränderungen in der Arbeitswelt zeigen: Die Zeit ist reif für gesetzliche Reformen – das gilt sowohl für die betriebliche Mitbestimmung, verankert im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), als auch für die Unternehmensmitbestimmung in den Aufsichtsräten. Der DGB hat dazu detaillierte Vorschläge vorgelegt.

Betriebsräte in verschiedenen Branchen

Betriebsräte in verschiedenen Branchen DGB

Für alle Parteien ist die Mitbestimmung ein hohes Gut, für die Union ist sie „wesentliche Grundlage unserer sozialen Marktwirtschaft“. Gelobt wird über alle Fraktionen hinweg die Rolle der Sozialpartner und der Mitbestimmung bei der Bewältigung der Wirtschaftskrise. Dennoch wurde im Koalitionsvertrag der großen Koalition nichts Konkretes vereinbart, um die Mitbestimmung der Beschäftigten zu stärken.

Unternehmensmitbestimmung: Lücken werden größer

Gleichzeitig schreitet die Erosion der Mitbestimmung voran. Immer häufiger stoßen die Arbeitnehmervertretungen an Grenzen, reichen ihre Rechte und Einflussmöglichkeiten nicht mehr aus. Die weißen Flecken auf der Landkarte der Mitbestimmung werden größer. Gerade mal 41 Prozent aller Beschäftigten in der Privatwirtschaft werden bundesweit durch einen Betriebsrat vertreten. Auch bei der Unternehmensmitbestimmung werden die Lücken größer. So hat die Mehrheit der deutschen GmbH mit 750 bis 1250 Beschäftigten keinen mitbestimmten Aufsichtsrat, obwohl gesetzlich vorgeschrieben. Und immer mehr Unternehmen nutzen Schlupflöcher im europäischen Gesellschaftsrecht, um die Mitbestimmung zu umgehen. Zudem braucht es neue Formen der Mitbestimmung, um der Arbeitswelt 2.0 gerecht zu werden.

Zeit ist reif für gesetzliche Reformen

Die Zeit ist reif für gesetzliche Reformen. Detaillierte Vorschläge, wie die Mitbestimmung gesichert und ausgebaut werden könnte, hat der DGB jetzt vorgelegt. Die Chancen, vor den Bundestagswahlen substantielle Verbesserungen durchzusetzen, sind eher gering. Die Reformvorschläge der Gewerkschaften im Rahmen der Offensive Mitbestimmung haben auch die kommende Legislaturperiode nach den Bundestagswahlen 2017 sowie die Debatten zur Europawahl 2019 im Blick. Gestartet wurde die Offensive Mitbestimmung von DGB, Gewerkschaften und Hans-Böckler-Stiftung im letzten Jahr.

Schutz ausweiten, Sanktionen einführen

Ziel der Gewerkschaften ist es unter anderem, die betriebliche Mitbestimmung auszuweiten. So schlägt der DGB vor, das vereinfachte Wahlverfahren für alle Betriebe bis 100 Beschäftigte obligatorisch vorzuschreiben. Der DGB fordert auch, dass Behinderungen von Betriebsratswahlen künftig von Amts wegen verfolgt werden, ohne dass Beschäftigte ihre Arbeitgeber anzeigen müssen.


 Weitere Informationen

 


Gute Praxis, Rechtsbruch und Schlupflöcher

Eine lebendige Mitbestimmungspraxis lohnt sich für Beschäftigte und Unternehmen. Mitbestimmte Unternehmen bilden mehr aus und haben bei Innovationen die Nase vorn. Dennoch nutzen immer mehr Firmen legale Schlupflöcher, um die Unternehmensmitbestimmung zu umgehen. Zudem häufen sich die Fälle, in denen Arbeitgeber Betriebsräte in ihrer Arbeit behindern oder die Wahl von Interessenvertretungen verhindern.

„Die Mitbestimmung ist nachweislich ein Erfolgsfaktor für eine nachhaltige Unternehmenspolitik“, erklärte der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann beim Festakt zu „40 Jahre Mitbestimmungsgesetz“ am 30. Juni in Berlin. Wo Beschäftigte mitbestimmen, wird mehr investiert. Mitbestimmte Unternehmen wendeten zwischen 2006 und 2013 mehr Mittel für Investitionen auf als börsennotierte Unternehmen. Die Kapitalinvestitionsquote lag in mitbestimmten Unternehmen um rund drei Prozentpunkte höher. Mitbestimmte Unternehmen sind produktiver und engagieren sich wesentlich stärker für die duale Ausbildung als andere Unternehmen. Das zeigt der Mitbestimmungsindex der Hans-Böckler-Stiftung.

Legale Schlupflöcher

Trotz allem verliert die Unternehmensmitbestimmung immer mehr an Zuspruch. Unternehmen nutzen zunehmend Schlupflöcher im deutschen und europäischen Recht aus, um die Unternehmensmitbestimmung zu vermeiden. Die Anzahl der mitbestimmten Unternehmen geht zurück. Gab es noch 2002 insgesamt 767 Unternehmen mit einem paritätisch mitbestimmten Aufsichtsrat, sind es 2016 nur noch 641. Das entspricht einem Rückgang von gut 17 Prozent. Es kommen kaum noch neue Unternehmen hinzu; weil sie sich anders und ohne Mitbestimmung aufstellen können. Neuzugänge sind meist Tochterunternehmen eines bereits mitbestimmten Konzerns. Schleichend blutet die Mitbestimmung aus, Lücken in der deutschen und in der europäischen Gesetzgebung helfen dabei. Eine Studie belegt, dass nicht einmal die Hälfte der zur Drittelbeteiligung im Aufsichtsrat verpflichteten Unternehmen in der Größenklasse 500 bis 2000 Beschäftigte seiner gesetzlichen Pflicht nachkommt.

Umgehung der Mitbestimmung durch eine Europa-AG

Ein Weg zur Umgehung der Mitbestimmung ist die Umwandlung in eine Europäische Aktiengesellschaft, eine SE. Gab es in der SE zuvor Mitbestimmung, gibt es sie auch später. Unterlag das Unternehmen vorher nicht der Mitbestimmung, gilt das auch später nie wieder, egal wie sehr das Unternehmen wächst. Eine weitere Methode ist, dass Konzerne von Familienstiftungen geführt werden. Sie unterliegen nicht der gesetzlichen Mitbestimmung, auch wenn die Zahl der Beschäftigten im Konzern alle Schwellenwerte übersteigt. Das gilt etwa für die Betreiber von Aldi Nord und Süd.

Gerade im Bereich Einzelhandel vermeiden viele Unternehmen Mitbestimmungsstandards. Allein in 21 Einzelhandelskonzernen werden fast 400.000 Arbeitnehmer von der unternehmerischen Mitbestimmung ausgeschlossen, so die Hans-Böckler-Stiftung. Das betrifft neben Aldi Nord und Süd die Firmen Norma, Edeka, die Schwarz-Gruppe (Lidl/Kaufland), Netto, C&A, H&M, Primark, Zara, die Müller Drogeriemärkte, Bauhaus, Zalando oder Deichmann.

Immer mehr Behinderungen von Betriebsräten oder Betriebsratsgründungen

Während bei der Unternehmensmitbestimmung Firmen legale Schlupflöcher nutzen, um sie zu umgehen, scheuen manche Betriebe auch nicht davor zurück, Betriebsratswahlen oder Betriebsräte in ihrer Arbeit zu behindern. Immer häufiger werden Fälle bekannt, in denen Betriebsratswahlen verhindert oder in denen Betriebsratsmitglieder bestehender Gremien systematisch durch den Arbeitgeber unter Druck gesetzt werden.

Das ist ein klarer Bruch des geltenden Rechts. Doch zu selten werden diese Vergehen konsequent verfolgt. Die Gewerkschaften fordern deshalb Schwerpunktstaatsanwaltschaften, um diese Vergehen zu ahnden, außerdem einen besseren Kündigungsschutz für Wahlvorstände und Beschäftigte, die einen Betriebsrat gründen wollen.

Ernüchternde Erkenntnisse brachte eine Befragung des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts der Hans-Böckler-Stiftung bei 130  hauptamtlichen Gewerkschaftssekretären von IG BCE, IG Metall und NGG zutage. Mehr als die Hälfte der Befragten kennt Fälle, in denen Unternehmen versucht haben, die Gründung eines Betriebsrats zu verhindern. Gut ein Drittel von ihnen weiß von Betrieben, in denen bereits existierende Betriebsräte vom Management behindert werden.

Playmobil: IG Metall setzt Betriebsratswahlen durch

Prominentes Beispiel aus jüngster Zeit ist die Auseinandersetzung um die Gründung eines Betriebsrats beim Playmobil-Produzenten Geobra Brandstätter. Am Ende setzten sich Beschäftigte und Gewerkschaften nach einem jahrelangen Gerangel durch: Als stärkste Kraft ging die IG Metall im Sommer aus den erzwungenen Betriebsratswahlen hervor. Ihre Liste wurde bei einer Wahlbeteiligung von über 70 Prozent mit neun von 21 Mandaten größte Fraktion im neuen Betriebsrat.

Die Vorbereitungen zur Betriebsratswahl verliefen alles andere als reibungslos. 2014 wurde eine Liste der IG Metall nicht zu den Betriebsratswahlen zugelassen. Das Arbeitsgericht entschied schließlich, dass die Wahl wiederholt werden muss. In der Folgezeit häuften sich unschöne Vorkommnisse beim Spielfigurenhersteller. Es tauchten anonyme Flugblätter auf, die die IG Metall diffamierten. Auch ein Gerichtsverfahren gegen den Ersten Bevollmächtigten der IG Metall Westmittelfranken, Reiner Gehring, wurde angestrengt. Vorwurf: Er habe den Betrieb unberechtigt betreten.

„Die Geschäftsführung hat von Anfang an versucht, ihr wohl gesonnene Köpfe ins Amt zu hieven“, so der Metaller. „Als sie gemerkt haben, dass das nicht klappt, haben sie zu anderen Mitteln gegriffen.“ Völlig überraschend hatte Geobra Brandstätter im Mai den Beitritt zum Arbeitgeberverband der Kunststoffverarbeitenden Industrie angekündigt. Doch IG Metall und IG BCE ließen sich nicht gegeneinander ausspielen. „Das Wahlergebnis zeigt eindrucksvoll, dass die Rechnung nicht aufgegangen ist", so Gehring.

Lebendige Mitbestimmungspraxis

Und doch gibt es zahlreiche Unternehmen, die wissen: Eine lebendige Mitbestimmungspraxis lohnt sich für Beschäftigte und Unternehmen. Im Rahmen der Veranstaltungsreihe „Böckler vor Ort“ besucht der der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann zurzeit bundesweit Unternehmen, die dafür stehen. Ein Beispiel sind etwa die Berliner Wasserbetriebe, größter Versorgungsbetrieb der Hauptstadt mit rund 4400 Beschäftigten. Ende Mai besuchte der DGB-Vorsitzende die Ausbildungswerkstatt des kommunalen Betriebs. Er zeigte sich beeindruckt: „Das ist ein absolutes Vorzeigeunternehmen.“ Der hohe Grad der Mitbestimmung, die Zusammenarbeit von Geschäftsführung und Arbeitnehmervertretung und die 2013 erfolgte Rekommunalisierung der Wasserbetriebe sorgen für gute Arbeitsbedingungen.

 

Weiterführende Links:

Mitbestimmungsindex der Hans-Böckler-Stiftung

Gute Praxis: Mitbestimmung bei den Berliner Wasserbetrieben

Betriebsräte sind oft der Motor für Innovationen im Betrieb, sie sichern Beschäftigung, kümmern sich um die Belange der Leiharbeitskräfte und sorgen für Arbeits- und Gesundheitsschutz. Herausragende Beispiele dafür werden alljährlich mit dem Deutschen Betriebsrätepreis ausgezeichnet. Zum einblick-Artikel


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