Deutscher Gewerkschaftsbund

31.08.2016
Koalition im Enspurt

Diese Gesetze müssen kommen

einblick 14/2016

Ab jetzt Wahlkampf statt ordentlicher Regierungsarbeit? Auf keinen Fall! Zentrale Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag stehen rund zwölf Monate vor der Bundestagswahl noch aus. einblick zeigt, wo die Bundesregierung noch anpacken muss.

Bundeskanzleramt bei Nacht

Langsam neigt sich die Legislaturperiode dem Ende zu. Im Bundeskanzleramt in Berlin könnte auf der Zielgeraden noch die eine oder andere Überstunde anfallen. flickr/Rafael K., CC BY-SA 2.0

Lohndumping bekämpfen

Anfang Mai hat der Koalitionsausschuss den Gesetzentwurf gegen den Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen freigegeben. Unter anderem sieht der Entwurf vor, dass LeiharbeiterInnen nicht mehr so einfach als Streikbrecher eingesetzt werden dürfen. Trotzdem sind aus Sicht des DGB nicht alle notwendigen Schritte unternommen, um den Missbrauch endgültig zu verhindern. Es fehlen etwa Abgrenzungskriterien zwischen ArbeitnehmerInnen und Solo-Selbständigen, die es den Kontrollbehörden und den Betriebsräten ermöglicht hätten, zu unterscheiden, ob Missbrauch vorliegt.

Der Gesetzentwurf wird am 21. und 22. September in erster Lesung im Bundestag beraten. Am 17. Oktober wird sich voraussichtlich der Bundestagsausschuss Arbeit und Soziales mit dem Gesetzentwurf befassen. Ende Oktober folgen dann die zweite und dritte Lesung im Bundestag. Der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann fordert: „Im Gesetzgebungsverfahren darf es jetzt keine weiteren Aufweichungen mehr geben.“

Entgeltlücke schließen

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DGB/einblick

In Deutschland verdienen Frauen weiterhin 21 Prozent weniger als ihre männlichen Kollegen. Ein Lohngerechtigkeitsgesetz ist aus Sicht des DGB daher überfällig. Wesentliche Punkte haben SPD und Union auch im Koalitionsvertrag festgeschrieben: Unternehmen ab 500 Beschäftigte sollen verpflichtet werden, ihre Entgeltpraxis zu überprüfen und gegebenenfalls zu korrigieren. ArbeitnehmerInnen erhalten einen „individuellen Auskunftsanspruch“. Doch der Gesetzentwurf von Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig (SPD) wird seit Monaten von der Union blockiert. Er sieht für große Unternehmen eine Berichtspflicht zur Frauenförderung und Entgeltgleichheit vor. In Stellenanzeigen soll zukünftig das Mindestentgelt veröffentlich werden. Der DGB fordert die Berichtspflicht auch für kleine und mittlere Unternehmen. Mit der Unterschriftenaktion „Lohngerechtigkeit jetzt!“ machen Gewerkschaften und Sozialverbände Druck. Bereits 5800 Menschen haben den Aufruf unterzeichnet. Die Aktion läuft weiter.

Rückkehrrecht auf Vollzeit

Rund 1,6 Millionen Teilzeitbeschäftigte wollen nach Zahlen des Statistischen Bundesamtes mehr arbeiten, davon 1,1 Millionen Frauen. Viele von ihnen reduzieren aus familiären Gründen ihre Arbeitszeit vorübergehend und haben später keine Möglichkeit, ihre Stundenzahl wieder zu erhöhen. Hier fordert der DGB ein gesetzliches Rückkehrrecht auf Vollzeit, wie es CDU/CSU und SPD auch im Koalitionsvertrag vereinbart haben: ArbeitnehmerInnen sollen zu ihrer „früheren Arbeitszeit zurückkehren können“. Die große Koalition hat einen „Anspruch auf befristete Teilzeitarbeit“ vereinbart, doch ein Gesetzesentwurf liegt bisher nicht vor. Der DGB fordert, die Regelungen noch in dieser Legislaturperiode auf den Weg zu bringen.

Ausbildung jetzt besser machen!

Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag das Ziel gesetzt, die duale Ausbildung zu stärken und zu modernisieren. Das zuständige Bundesministerium für Bildung und Forschung sieht jedoch in seinem Evaluationsbericht zum Berufsbildungsgesetz (BBiG) kaum Änderungsbedarf. DGB-Bundesjugendsekretär Florian Haggenmiller kritisiert: „Das Berufsbildungsgesetz muss dringend an aktuelle Herausforderungen angepasst werden.“ Der aktuelle DGB-Ausbildungsreport bestätige einmal mehr, wie gravierend die Qualitätsmängel in vielen Ausbildungsberufen sind. Wie in den vergangenen Jahren klagen viele Auszubildende über ausbildungsfremde Tätigkeiten, Überstunden und schlechte fachliche Anleitung. Eine Novellierung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) sei längst überfällig, um eine qualitativ hochwertige Ausbildung zu sichern, so Haggenmiller. „Wenn die Bundesregierung tatenlos bleibt, droht die duale Ausbildung gegen die Wand zu fahren.“


Fahnen des Deutschen Gewerkschaftsbundes DGB an Fahnenmasten

DGB/Simone M. Neumann

Der DGB fordert

  • Der Gesetzentwurf gegen den Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen darf im parlamentarischen Verfahren nicht weiter aufgeweicht werden
  • Ein Lohngerechtigkeits-gesetz ist aus Sicht des DGB überfällig.
  • Auch kleine und mittlere Unternehmen sollen künftig in Stellenausschreibungen ein Mindestentgelt ausweisen Noch in dieser Legislaturperiode soll ein gesetzliches Rückkehrrecht auf Vollzeit auf den Weg gebracht werden

Recherche Package zum Beitrag

Leiharbeit, Lohngerechtigkeit und befristete Teilzeit – aus Sicht des DGB stehen einige zentrale Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag rund zwölf Monate vor der Bundestagswahl noch aus. Im Recherche Package haben wir alle wichtigen Dokumente zu den Themen zusammengestellt.


Mutterschutz: auf dem Weg

Der DGB begrüßt die Reform des Mutterschutzgesetzes, die die Schutzrechte für schwangere und stillende Frauen ausweitet. Anfang Juli debattierte der Bundestag über den Gesetzentwurf der Bundesregierung. Am 19. September wird der Gesetzentwurf öffentlich im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend angehört. Demnach gilt dann auch für Schülerinnen, Praktikantinnen und Studentinnen Mutterschutz. Der DGB kritisiert, dass Beamtinnen, Richterinnen und Soldatinnen nicht in das bundesgesetzliche Mutterschutzrecht einbezogen sind.


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