Ist ein Student durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert, wenn er am Campussport teilnimmt? Außerdem: Was gilt für eine Person, die den Hund eines Bekannten betreut und vom diesem Hund gebissen wurde? Zwei Urteile zum Unfallversicherungsrrecht geben Aufschluss.
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Ein Student, der an einem Fußballspiel im Rahmen der sogenannten Campusliga teilnimmt, ist von der gesetzlichen Unfallversicherung geschützt. Das gilt auch wenn das Spiel – wie im Fußball üblich – Wettkampfcharakter hat; denn solche Sportarten können dem Zweck des Ausgleichssports dienen.
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 27. Juli 2016 - L 3 U 56/15
Wer den Hund eines Bekannten betreut und vom Hund gebissen wird, erleidet keinen Arbeitsunfall. Er wird nicht wie ein Beschäftigter tätig und ist entsprechend nicht gesetzlich unfallversichert.
Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 12. April 2016 – L 3 U 171/13