Der DGB begrüßt die Anstrengungen der Politik, den Investitionsstau in der Verkehrsinfrastruktur aufzulösen. Die Errichtung einer sogenannten „Infrastrukturgesellschaft Verkehr“ darf die dringend notwendigen Investitionen in die Verkehrswege nicht verzögern. Dementsprechend hat sich der DGB in seiner Stellungnahme zu den Gesetzesvorhaben der Bundesregierung kritisch geäußert. Darüber hinaus hat der Bundesvorstand des Deutschen Gewerkschaftsbundes in seiner Sitzung am 6. Dezember 2016 einen Beschluss zu Eckpunkten einer Bundesfernstraßengesellschaft gefasst.
DGB/Simone M. Neumann
Vor dem Hintergrund der politischen Debatte in den letzten Wochen ist die Frage, ob eine Privatisierung der Fernstraßen dauerhaft verhindert wird, ein Schwerpunkt der Stellungnahme zur Änderung von Grundgesetzartikel 90. Die Begleitgesetze dürfen aber auch keine Privatisierung durch die Hintertür ermöglichen, weder durch regionale Tochtergesellschaften noch durch die ausufernde Nutzung von öffentlich-privaten Partnerschaften. Der DGB plädiert zudem – wie bereits in seinem Sondervotum im Bericht der „Fratzscher-Kommission“ im letzten Jahr – statt der geplanten Rechtsform als GmbH für eine Anstalt öffentlichen Rechts, die die Steuerung und Kontrolle der Gesellschaft besser gewährleisten kann. Mit diesem Ziel müssen die geplanten Gesetzesänderungen grundsätzlich überarbeitet werden, denn in der derzeitigen Fassung werden die öffentliche Daseinsvorsorge, der Bundesverkehrswegeplan als Planungsgrundlage und nicht zuletzt die Interessen der Beschäftigten nicht angemessen berücksichtigt.
Bund und Länder ringen bereits ein gutes Jahr um die Ausgestaltung der Bundesfernstraßengesellschaft. Der DGB hält ein „evolutionäres“ Vorgehen im Sinne der Empfehlungen der „Bodewig-II-Kommission“ bei der Verbesserung der Fernstraßenverwaltung für erfolgversprechender.