Seit Oktober 2017 ist sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz durch die #MeToo-Debatte weltweit Thema. Bei der Internationalen Arbeitsorganisation ILO, einer Sonderorganisation der UNO, wird ab dieser Woche eine Konvention gegen Gewalt und sexuelle Belästigung in der Arbeitswelt diskutiert. Dafür haben die Gewerkschaften sich eingesetzt – schon vor der #MeToo-Debatte.
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Vom 28. Mai bis zum 8. Juni 2018 findet in Genf die Internationale Arbeitskonferenz der ILO statt. Im Fokus der Beratungen steht diesmal auch das Thema "sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz". Der ILO-Ausschuss "Violence and harassment in the world of work" ("Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt") wird dazu intensive Debatten führen.
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Auch Vertreterinnen des DGB sind in Genf vor Ort und nehmen an den Beratungen im Ausschuss teil. Ihre Forderungen haben die DGB Frauen bereits im vergangenen Jahr formuliert: Die neue Bundesregierung muss das Vorhaben der Internationalen Arbeitsorganisation ILO unterstützen, eine Konvention gegen Gewalt am Arbeitsplatz durchzusetzen. "Wir brauchen einen weltweit anerkannten Arbeits- und Sozialstandard, der Gewalt am Arbeitsplatz verbietet", so die DGB Frauen.
"Derzeit existiert kein internationales Übereinkommen, dass verbindliche Mindeststandards regelt und Grenzen setzt, um Beschäftigte vor Gewalt und sexueller Belästigung am Arbeitsplatz zu schützen", erklärt die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack. "Das könnte eine ILO-Konvention mit Empfehlungen zur Umsetzung in den Nationalstaaten leisten – und zudem endlich eine weltweit gültige Definition von Gewalt und sexueller Belästigung etablieren. Denn Gewalt gegen Frauen am Arbeitsplatz braucht weltweit ein verbindliches 'Null-Toleranz'-Signal."
ILO-Konventionen setzen internationale Standards und Verbote für die Arbeitswelt. Deswegen wäre eine Konvention gegen Gewalt und sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ein solches starkes Signal.
Auch die Delegierten des DGB-Bundeskongresses, der vom 13. bis 17. Mai 2018 in Berlin tagte, haben in einem ihrer Beschlüsse die Forderungen der DGB Frauen unterstützt. In Beschluss A009 "Geschlechterperspektive in der internationalen Politik stärken" heißt es:
"Das Instrument einer ILO-Konvention plus Empfehlung wäre ein starkes Signal und würde eine weltweit anerkannte und gültige Definition von Gewalt und sexueller Belästigung am Arbeitsplatz etablieren, in der die Genderperspektive verankert ist. Weltweit könnten sich Männer und Frauen darauf berufen und gegen Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz wehren, indem sie sich gewerkschaftlich organisieren und in betrieblichen Vereinbarungen und Tarifverträgen Regelungen gegen Gewalt am Arbeitsplatz aushandeln."
Wir halten Sie auf dieser Seite über die Beratungen des Ausschusses "Violence and harassment in the world of work" zu einer ILO-Konvention gegen Gewalt und sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz auf dem Laufenden.
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Die Internationale Arbeitsorganisation ILO ist eine Sonderorganisation der Vereinten Nationen (UNO). Sie ist "tripartistisch" organisiert, das heißt: Drei Gruppen bestimmen in den Versammlungen der ILO gleichberechtigt mit:
Auch der Ausschuss "Violence and harassment in the world of work" ist tripartistisch besetzt.
Man unterscheidet bei den Instrumenten der Arbeits- und Sozialstandards der ILO zwischen Übereinkommen (auch: Konventionen), Empfehlungen und Erklärungen. Übereinkommen (Konventionen) sind Urkunden, deren Ratifizierung durch die Regierung eines Mitgliedsstaates rechtliche Verpflichtungen begründet. Empfehlungen und Erklärungen müssen nicht ratifiziert werden. Sie sind konkretisierte Hilfestellung, angelehnt an die Übereinkommen, und geben eine Orientierung über die Ausrichtung der ILO für die Politik. Insgesamt hat die ILO in ihrem fast hundertjährigen Bestehen 189 Übereinkommen und 204 Empfehlungen verabschiedet.
Gegen Gewalt und sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz fordert der DGB ein ILO-Übereinkommen plus Empfehlungen zur Umsetzung in den Nationalstaaten.