Beim Kurzarbeitergeld, auf das in der kommenden Zeit viele Beschäftigte und Unternehmen angewiesen sein werden, geht es jetzt um wichtige Details. "Die besprechen wir am Mittwoch mit dem Bundesarbeitsministerium und den Arbeitgebern", kündigte der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland an.
DGB
Bei der Verordnung, die alles rund um die Kurzarbeit in dieser Krise regelt, müsse noch einmal nachjustiert werden, so Hoffmann:
"Wenn nur 60 oder 67 Prozent des Lohnausfalls bei Kurzarbeit ersetzt werden, bedeutet das für viele Beschäftigte erhebliche Einkommensverluste. Da müssen Auffanglösungen her. Die Arbeitgeber bekommen 100 Prozent der Sozialabgaben bei Kurzarbeit erlassen. Mit einem Teil davon könnte man das Kurzarbeitergeld auf 80 bis 90 Prozent aufstocken. Hierfür brauchen wir tarifvertragliche Regelungen."