Bei der Lohngerechtigkeit gehört Deutschland zu den Schlusslichtern in Europa - 21 Prozent beträgt die Lohnlücke zwischen Frauen und Männern. Für den DGB ist deshalb ein Gesetz zur Überprüfung der Entgeltpraxis überfällig. DGB-Vize Elke Hannack fordert Lohntransparenz und einen individuellen Auskunftsanspruch. Beides wurde im Koalitionsvertrag vereinbart.
DGB/Simone M. Neumann
Zum Thema Lohngerechtigkeit sagte die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack:
„Eine gesetzliche Regelung zur Überprüfung der Entgeltpraxis ist überfällig, damit für gleiche und gleichwertige Arbeit auch tatsächlich gleicher Lohn gezahlt wird. Wir brauchen den im Koalitionsvertrag angekündigten individuellen Auskunftsanspruch für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Auf diese Weise erhalten sie aussagekräftige Anhaltspunkte, um ihre Entlohnung im anonymisierten Vergleich besser einschätzen zu können und Benachteiligungen auf die Spur zu kommen.
Außerdem muss Transparenz hergestellt werden, indem die Unternehmen verpflichtet sind, ihre Entgeltpraxis zu überprüfen und bei festgestellter Benachteiligung Abhilfe zu schaffen. Wir hätten es begrüßt, wenn die Berichtspflicht auch für Unternehmen unter 500 Mitarbeitern gelten würde. Zwei Drittel aller Beschäftigten arbeiten in solchen kleineren und mittelständischen Unternehmen, auch sie sollten in die Pflicht genommen werden.“