Deutscher Gewerkschaftsbund

26.09.2014

Hoffmann: Kein Investorenschutz bei CETA und TTIP

Der DGB ist eindeutig gegen Investorenschutz und nicht-öffentliche Schiedsgerichte in den Freihandelsabkommen CETA und TTIP. "Den Weg zu ISDS-Verfahren, mit denen das deutsche Rechtssystem unterlaufen wird, werden die Gewerkschaften nicht mitgehen", sagte der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann gegenüber dem DGB-Infoservice einblick.

DGB-Vorsitzender Reiner Hoffmann

DGB-Vorsitzender Reiner Hoffmann: "Den Weg zu ISDS-Verfahren, mit denen das deutsche Rechtssystem unterlaufen wird, werden die Gewerkschaften nicht mitgehen." DGB/Simone M. Neumann

In der vergangenen Woche hatte der DGB gemeinsam mit dem Bundeswirtschaftsministerium ein 14-Punkte-Papier mit Anforderungen an das geplante Freihandelsabkommen TTIP zwischen EU und USA veröffentlicht. Hoffmann machte klar, dass diese Anforderungen auch für das bereits weitgehend ausgehandelte Freihandelsabkommen CETA zwischen der EU und Kanada gelten müssten. "Die Forderungen in dem gemeinsamen Positionspapier gelten nicht nur für TTIP. Solche Forderungen müssen alle Freihandelsabkommen erfüllen, ob TTIP, CETA, TiSA oder noch geplante Verträge. Und das heißt auch, dass es keinen besonderen Investorenschutz geben darf. Den Weg zu ISDS-Verfahren, mit denen das deutsche Rechtssystem unterlaufen wird, werden die Gewerkschaften nicht mitgehen."

CETA darf keine Hintertür für Investorenschutz in TTIP öffnen

Auch gegenüber der Passauer Neuen Presse äußerte sich Hoffmann zu CETA. "Ich kann der EU-Kommission nur empfehlen, selbstbewusster aufzutreten", so Hoffmann. Der Investorenschutz für Konzerne in CETA müsse gestrichen werden. "Denn wenn es diese Möglichkeit bei CETA gibt, aber bei TTIP nicht, nutzen US-Investoren einfach den Umweg über ihre Tochterfirmen in Kanada, um Schiedsgerichte einzuschalten", warnte Hoffmann.


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TTIP, CETA, TiSA & Co.

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