Deutscher Gewerkschaftsbund

21.12.2016
klartext 48/2016

2017: Der Mindestlohn steigt

Der Mindestlohn steigt! Zum 1. Januar 2017 wird der gesetzliche Mindestlohn erstmals seit seiner Einführung 2015 angehoben und steigt von 8,50 Euro auf 8,84 Euro brutto pro Stunde. Damit werden Mindestlohnbezieher/-innen mit einer Vollzeitstelle monatlich rund 55 Euro mehr auf dem Lohnzettel haben. Gesamtwirtschaftlich bedeutet die Anhebung des Mindestlohns um einen Cent einen Kaufkraftgewinn von mindestens 50 Millionen Euro jährlich! Zudem führt die Erhöhung zu Mehreinnahmen bei den Steuern und Sozialversicherungssystemen.

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Seit seiner Einführung hat der Mindestlohn viele positive Effekte gehabt. Beispielsweise stiegen die Löhne in Bereichen, in denen der Mindestlohn eine große Rolle spielt im Durchschnitt deutlich stärker als anderswo: So legten die Verdienste der sozialversicherten un- und angelernten Vollzeitbeschäftigten seit Einführung des Mindestlohns bis zum Ende des II. Quartals 2016 ohne Sonderzahlungen bundesweit um 3,9 Prozent zu (siehe Abbildung).

Gastronomie und Einzelhandel mit überdurchschnittlichen Lohnzuwächsen

Bei Teilzeitbeschäftigten liegt das Plus noch höher. Außerdem profitieren vom Mindestlohn besonders Frauen, Beschäftigte in Ostdeutschland und in Dienstleistungsbranchen, wie z.B. Gastronomie und Einzelhandel. Weil der Mindestlohn in diesen Bereichen zu überdurchschnittlichen Lohnzuwächsen geführt hat, schrumpfte seit 2015 nicht nur der Lohnabstand zwischen Ost- und Westdeutschland, sondern auch zwischen Industrie und privaten Dienstleistungsbereichen sowie zwischen Frauen und Männern.

Verdienstentwicklung in unteren Einkommens- gruppen seit Mindestlohn-Einführung*

Um 3,9 Prozent legten die Einkommen von sozialversicherten un- und angelernten Vollzeitbeschäftigten bundesweit seit Januar 2015 zu (Daten bis zum Ende des II. Quartals 2016 ohne Sonderzahlungen). Daten: Destatis, BA, eigene Berechnungen/Grafik: DGB

Antreiber für Binnennachfrage und Wirtschaftswachstum

Hat der Mindestlohn nun massenhaft Jobs gekostet, wie von bestimmten Wirtschaftswissenschaftlern im Vorfeld düster prognostiziert wurde? Ganz im Gegenteil! Zusammen mit guten Lohnabschlüssen hat der Mindestlohn die Binnennachfrage und das Wirtschaftswachstum angetrieben und so zur Entstehung vieler neuer Jobs beigetragen: Die sozialversicherte Beschäftigung stieg seit Inkrafttreten des Mindestlohns bis zum Ende des III. Quartals 2016 um 4,2 Prozent. Damit gibt es heute fast 32.000.000 Stellen, in denen die Arbeitnehmer/-innen kranken-, renten- und pflegeversichert sind. Im gleichen Zeitraum sank die Zahl der geringfügigen Beschäftigung – besonders die Zahl derer, die ausschließlich im Minijob arbeiten. Das ist positiv für die Beschäftigten, denn Minijobs sind keine Brücken in reguläre Beschäftigung, sondern ein (Alters-)Armutsrisiko.

Wichtiger Schritt für mehr Gerechtigkeit auf dem Arbeitsmarkt

Apropos Minijob: Mit steigendem Mindestlohn sinkt für Minijobber/-innen die monatliche Arbeitszeit, da sie höchstens 450 Euro pro Monat verdienen dürfen, um die Grenze der geringfügigen Beschäftigung nicht zu überschreiten. Das heißt: Minijobber/-innen, die Mindestlohn beziehen, arbeiten ab 2017 etwa zwei Stunden weniger, dann maximal 50,9 Stunden im Monat.

Auch, wenn manche noch immer nicht ihren Frieden gemacht haben mit dem Mindestlohn: Er ist ein wichtiger Schritt zu mehr Gerechtigkeit auf dem Arbeitsmarkt und die anstehende Anhebung auf 8,84 Euro pro Stunde ist sinnvoll und nötig!


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