Deutscher Gewerkschaftsbund

Azubichat 2014: Infos rund um den Ausbildungsstart

Mit DGB-Ausbildungsexperte Florian Haggenmiller

Mit der Ausbildung beginnt für alle Azubis ein spannender Lebensabschnitt. Aber kennst du deine Rechte in der Ausbildung? DGB-Ausbildungsexperte Florian Haggenmiller hat sich euren Fragen im Livechat gestellt und Tipps rund um den Ausbildungsstart gegeben.

Eure Fragen, die wir im Livechat aus Zeitgründen nicht beantworten konnten, hat sich das Team von Dr. Azubi - das Online-Beratungsportal der DGB-Jugend - angesehen und gibt hier ausführliche Antworten. Rat und Hilfe gibt es außerdem bei der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) eures Betriebs und bei eurer Gewerkschaft.

Wie steht´s mit Rechten und Pflichten?

Azubis bei Evonik

DGB/Simone M. Neumann

Ist es erlaubt, einen Azubi als Vollkraft zu werten und auch so einzuteilen? Also wenn im Normalfall drei Vollkräfte arbeiten, dass es dann ein Azubi und zwei Vollkräfte sind?

Ausbildung kann nur dann stattfinden, wenn am Ausbildungsplatz ein Ausbilder oder ein Ausbildungsbeauftragter anwesend ist, der dich ausbildet. Laut § 14 Abs. 1 Nr. 2 des Berufsbildungsgesetzes (BBIG) muss der Ausbildende selbst ausbilden oder einen Ausbilder oder eine Ausbilderin ausdrücklich damit beauftragen.

Der Ausbilder oder die Person, die mit der Ausbildung beauftragt ist, muss dem Azubi Fragen beantworten und ihn in Arbeitsvorgänge einweisen. Er oder sie muss seine Arbeitsergebnisse kontrollieren und dafür sorgen, dass der Azubi alle wichtigen Ausbildungsinhalte erlernt. Daraus ergibt sich, dass er eigentlich immer anwesend sein muss.

Der Azubi darf also nicht alleine am Ausbildungsplatz sein oder nur in Gesellschaft von anderen Azubis, Praktikanten und Ungelernten, die als Ausbilder nicht geeignet sind. Je weiter du in deiner Ausbildung fortgeschritten bist, desto mehr Aufgaben können dir aber natürlich aufgetragen werden.

Was muss ich in der Probezeit beachten?

Deine Ausbildung beginnt mit der Probezeit. Die Probezeit ist für Ausbilder und Azubi von großer Bedeutung. Der Ausbilder ist in dieser Zeit verpflichtet zu prüfen, ob sich der Azubi für den Ausbildungsberuf eignet. Als Azubi kannst du in der Probezeit überprüfen, ob du den richtigen Beruf gewählt hast.

Ich bin Büro-Kauffrau-Azubi im 2. Ausbildungsjahr. In meiner Firma hab ich eigentlich gar keine persönlichen Kontakte zu Kunden oder jemand draußen, läuft alles am Telefon. Darf meine Ausbilderin mir vorschreiben, was ich anziehe oder ob ich ein Lippen-Piercing habe?

Immer wieder kommt es aufgrund von Äußerlichkeiten zum Streit zwischen Ausbilder und Azubi. Hier spielen zwei wichtige Punkte gegeneinander: Auf der einen Seite ist der Azubi verpflichtet, sich an die im Ausbildungsbetrieb geltenden Ordnungen zu halten. Diese Ordnungen dürfen jedoch nicht in das Recht zur freien Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2 Grundgesetz) eingreifen.

Ob dein Aussehen betriebsschädigend ist, ist nicht immer leicht zu entscheiden, aber in der Regel kannst du einfach deinen gesunden Menschenverstand einsetzen: Eine Bankkauffrau, die plötzlich mit zerrissener Jeans und Gesichtstattoo auftaucht, ist wohl nicht haltbar. Ein einfaches Piercing ist aber unserer Meinung nach inzwischen ganz normaler Schmuck und sollte in den meisten Betrieben durchgehen. Um Ärger zu vermeiden, solltest du vielleicht einfach mit deiner AusbilderIn sprechen und dir überlegen, ob du deine Persönlichkeit nicht lieber erst nach der Ausbildung stressfrei voll entfaltest.

 

Azubis bei Evonik

Was passiert, wenn du in deiner Ausbildung was kaputt machst? - Die Antwort gibt Dr. Azubi DGB/Simone M. Neumann

Die wichtigsten Links für Azubis

Dr. Azubi - Das Beratungsangebot der DGB-Jugend

Die DGB-Jugend

Die Gewerkschaften im Deutschen Gewerkschaftsbund

Das Berufsbildungsgesetz (BBIG) mit Ausbildungsordnung und Rahmenplänen

Berufsausbildungsbeihilfe berechnen mit dem BAB-Rechner der Bundesagentur für Arbeit

Ich mache eine Ausbildung zum Baugeräteführer. Was passiert, wenn ich in der Ausbildung irgendeinen Schaden an den Maschinen verursache, weil ich noch nicht so geübt bin? Muss ich das dann bezahlen?

Wenn durch einen Fehler deinerseits Kosten entstehen, kann die Frage nach der Erstattung nicht pauschal beantwortet werden. Dies müsste man rechtlich erstreiten.

Als Orientierung: Ein Azubi im ersten Ausbildungsjahr, der gerade neu in die Kasse eingelernt wird und sich anfangs verzählt, kann nicht verantwortlich gemacht werden. Ein Azubi kurz vor der Abschlussprüfung, der bereits mehrere Monate selbstständig an der Kasse arbeitet, kann unter Umständen für einen fehlenden Betrag zur Verantwortung gezogen werden.

Wenn Du etwas beschädigt hast, dann ist das in der Regel ein Fall für die Haftpflichtversicherung. Als Azubi bist du meist noch über deine Eltern haftpflichtversichert, jedoch nur, wenn die Eltern eine private Haftpflichtversicherung haben. Das solltest du unbedingt checken. Du rufst am besten bei der Versicherung an und klärst das ab. Außerdem kannst du dich gleich erkundigen, ob sich die Police auf Schadensfälle in der Arbeit erstreckt.

Wenn die Haftpflichtversicherung nicht zahlt, musst du den Schaden nur dann ganz alleine tragen, wenn du grob fahrlässig gehandelt hast. Ob und in welcher Höhe du für den Schaden haften musst, müsste unter Umständen ein Rechtsexperte vor Ort klären. Es kommt nämlich darauf an, wie deine Fahrlässigkeit eingestuft wird: Wenn der Schaden durch ein alltägliches Versehen (leichte Fahrlässigkeit) zustande gekommen ist, musst du nicht dafür haften. In der Regel übernimmt dann die Betriebshaftpflichtversicherung die Kosten.

Bei "mittlerer Fahrlässigkeit" (wenn du z. B. zu schnell rückwärts gefahren bist oder nicht geschaut hast, wo du hinfährst) würden du und der Betrieb anteilig haften.

Die volle Haftung würdest du nur tragen, wenn der Unfall durch grobe Fahrlässigkeit zustande gekommen ist, wenn du zum Beispiel betrunken Auto gefahren bist. Wenn dem nicht so war, müsstest du den Schaden auf keinen Fall in voller Höhe tragen, sondern nur einen Anteil oder sogar gar nichts bezahlen.

 

Mädchen vor Auto

DGB/Simone M. Neumann

Wie gut müssen meine Sprachkenntnisse sein, wenn ich mich als Ausländer für eine Ausbildung bewerben will?

Wenn du nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, brauchst du eine Arbeitsgenehmigung für eine betriebliche Ausbildung. Es gibt allerdings viele Ausnahmen. So brauchst du in der Regel keine Arbeitserlaubnis, wenn du aus einem Land der europäischen Union kommst. Die Arbeitserlaubnis erteilt die Agentur für Arbeit oder die Ausländerbehörde. Informiere dich hier frühzeitig, wenn du unsicher bist, denn ohne Arbeitserlaubnis kannst du keine Ausbildung beginnen.

Es gibt in Deutschland keine Richtlinien wie beispielsweise bei einem Studium. Es entscheidet der jeweilige Ausbildungsbetrieb.

Macht es Sinn, die Ausbildung nicht zu verkürzen, weil man vielleicht mit einer kürzeren Ausbildung auch weniger Berufserfahrung hat? Ich möchte wirklich gerne einen guten Job nach der Ausbildung.

Solltest du deine Ausbildung aufgrund guter Leistung verkürzen, ist dies eher ein positives Signal für deinen künftigen Arbeitgeber. Wichtig ist, allerdings, dass du alle wichtigen Ausbildungsinhalte vermittelt bekommen hast.

Für jeden Beruf gibt es einen allgemeinen Ausbildungsrahmenplan, in dem genau steht, was du wann in deiner Ausbildung lernen sollst.

Mit BAB und Kindergeld von zu Hause ausziehen - geht das?

Geld

DGB/Simone M.Neumann

Ich wohne noch zu Hause bei meinen Eltern, will aber schnell ausziehen. Dürfen mir meine Eltern das Kindergeld schicken, wenn ich ausgezogen bin, oder kriegen nur die das?

184 Euro Kindergeld sind für dich. Das müssen dir deine Eltern überweisen, wenn du nicht mehr zu Hause wohnst. Weigern sich deine Eltern, kannst du bei der Familienkasse der Arbeitsagentur beantragen, dass dir dein Kindergeld direkt ausgezahlt wird. Du kannst auch Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) beantragen. Die soll dir eine Ausbildung trotz knapper Finanzen ermöglichen. Ob du Anspruch hast und wie viel dir zusteht, kannst du online mit dem BAB-Rechner der Arbeitsagentur checken. (Link siehe Kasten)

Ich verdiene 410 € brutto, hab vor kurzem geheiratet und frag mich, ob ich jetzt mehr Steuern zahlen muss?

Die Lohnsteuer wird in den Bundesländern unterschiedlich berechnet, und es kommt auch entscheidend darauf an, in welcher Lohnsteuerklasse du bist (siehe Lohnsteuerkarte). Ab zirka 800 Euro Bruttoverdienst im Monat wird es bei Lohnsteuerklasse 1 wahrscheinlich, dass du Lohnsteuer zahlen musst. Dann behält der Arbeitgeber neben der Sozialversicherung auch Lohnsteuer und Solidaritätsbeitrag von deiner Vergütung ein und führt sie an das Finanzamt ab! Zudem musst du auch Kirchensteuer zahlen, falls du einer Konfession angehörst. Die Kirchensteuer beträgt zwischen 8 bis 9 Prozent der Lohnsteuer.

Frag also einmal direkt in deiner Personalabteilung nach oder wende dich an örtliche Finanzverwaltung.

Als Berufskraftfahrer arbeite ich auch am Wochenende und in der Nacht. Gibt´s da einen Zuschlag oder zählt das als Auszubildender nicht?

Dein Ausbilder muss dir wenn du in der Nacht arbeitest entweder eine angemessene Zahl bezahlter freier Tage oder einen „angemessenen Zuschlag“ auf das dir zustehende Bruttoarbeitsentgelt gewähren (§ 6 Abs. 5 Arbeitszeitgesetz), soweit keine tarifvertragliche Regelung greift. Gesetzlich ist deinem Ausbilder hierfür also ein Wahlrecht eingeräumt worden.

Erfolgt der Ausgleich durch einen Zuschlag auf deine Bruttoausbildungsvergütung und es gibt keinen Tarifvertrag, wird ein Zuschlag von mindestens 25 Prozent laut rechtskräftigem Urteil als angemessen gehalten (BAG 1.2.200, 5AZR 422/04).

Wie viele Stunden du Zeitausgleich bekommen würdest, wie hoch deinem Falle der „angemessene Zuschlag“ ausfallen würde oder ob ein Tarifvertrag für dich gilt, der den Nachtarbeitsausgleich für dich regelt, erfährst du bei deiner Gewerkschaft. 

 

Wird die Berufsschulzeit auf die Arbeitszeit angerechnet?

Elektriker in Ausbildung

DGB/Simone M. Neumann

Wie viel Arbeitsstunden pro Tag sind erlaubt? Wenn ich zum Beispiel an einem Tag Berufsschule habe, wird das auch als Arbeitszeit angerechnet? Dann würde man an zwei Tagen in der Woche vielleicht 12 Stunden arbeiten?

Die Berufsschulzeit ist auf die vertragliche Arbeitszeit anzurechnen. allerdings gibt es dabei einen Haken: Eine Freistellung ist nur dann möglich, wenn sich Unterrichtszeit und Ausbildungszeit überschneiden. Findet die Berufsschule also zu Tageszeiten statt, an denen nicht regelmäßige Ausbildung stattfindet, erfolgt keine Freistellung für den Unterricht und keine Anrechnung. Es kann also passieren, dass Auszubildende in bestimmten Fällen weit über die vertraglich geregelte Arbeitszeit hinaus Zeit in Berufsschule und Betrieb verbringen. Die absolute Höchstgrenze liegt dabei bei der gesetzlich vorgeschriebenen Höchstarbeitszeit von 48 Stunden pro Woche

Ist es Ihrer Meinung nach sinnvoll, schon während der Ausbildung eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen?

Ob und gegen was man sich versichern will, ist natürlich eine persönliche Entscheidung. Aber dennoch: Als Azubi hast du nicht viel Geld und solltest dich nicht mit zu vielen Versicherungen belasten. Wir empfehlen Folgendes: Auszubildende sollten auf jeden Fall eine Haftpflichtversicherung haben. Prüfe aber vor dem Abschluss, ob du nicht noch bei deinen Eltern mitversichert bist. Neben der Haftpflichtversicherung kann noch eine Berufsunfähigkeitsversicherung Sinn machen und natürlich eine Kfz-Versicherung, falls du ein Auto hast. Alle weiteren Versicherungen haben Zeit bis dein Einkommen höher ist.

Ich wohne mit meinem Freund seit vier Jahren zusammen und will jetzt Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) beantragen. Wir sind nicht verheiratet, verlobt oder anderes. Da wir aber schon so lange als Paar zusammenleben, habe ich mich gefragt, ob das nicht so eine Art eheähnlicher Gemeinschaft ist und ich das beim Antrag auf BAB angeben muss. Mein Freund hat nämlich schon einen festen Job und bekommt ein gutes Gehalt.

Beim BAB wird nur das Einkommen von Ehepartnern oder Lebenspartnern (womit auch gleichgeschlechtliche “Ehe”partner_innen) gemeint sind. Wenn ihr unverheiratet zusammenlebt, werdet ihr als Wohngemeinschaft behandelt. D.h. das Einkommen deines Freundes spielt beim BAB-Antrag keine Rolle. Rechne deinen Anspruch online über den BAB-Rechner der Arbeitsagentur aus.

Finde ich nach der Ausbildung auch einen guten Job?

Auszubildende Chemie

DGB/Simon M. Neumann

Ich fange jetzt meine Ausbildung zur Pharmakantin an. Die Ausbildung dauert bei mir 3,5 Jahre. Nun wohne ich bei meinen Eltern in Leipzig, möchte aber unbedingt spätestens in einem Jahr nach Frankfurt ziehen. Jetzt mach ich mir Gedanken, ob das so einfach geht, dass ich ein Jahr in Sachsen und danach dann weiter in Hessen zur Berufsschule gehe?

Ein Berufsschulwechsel ist leider nicht so einfach, denn jedem Betrieb wird eine bestimmte Schule zugewiesen, die in dessen Einzugsbereich liegt.
Wenn du die Schule wechseln willst, musst du das gut begründen und dein Ausbilder und die zuständige Stelle (siehe Stempel auf deinem Ausbildungsvertrag) müssen dem Wechsel zustimmen.

Wir würden dir raten, bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) anzurufen, dein Problem zu schildern und um Unterstützung zu bitten. Eventuell gibt es da sogar Antragsformulare für den Berufsschulwechsel.

Ich will Technischer Modellbauer werden. Ich weiß aber jetzt schon dass ich nach der Ausbildung bestimmt keinen Job hier in der Region finden werde. Es mir aber total wichtig, dass ich hier bei meiner Familie wohne. Jetzt habe ich Bedenken, ob das überhaupt die richtige Entscheidung war, die Ausbildung anzufangen. Was kann ich machen?

Ich kann deine Bedenken verstehen. Mache dir einmal Gedanken, was dir wichtiger ist. Entweder deinen Traumberuf erlernen oder in der Nähe deiner Familie zu bleiben. Vielleicht gibt es aber doch einige Betriebe, bei denen Bedarf besteht. Mache dich einmal schlau. Jeder hat zudem ein Grundrecht auf freie Berufswahl - das steht in der deutschen Verfassung. Deshalb hättest du immer die Möglichkeit, mit einer Frist von vier Wochen zu kündigen, wenn du die Berufsausbildung aufgeben und/oder den Ausbildungsberuf wechseln willst (§22 Berufsbildungsgesetz).

Aller Anfang ist schwer - leider auch manchmal bei der Ausbildung

Ausbildung im Betrieb

DGB/Simone M. Neumann

Das ist meine Situation: Die Chefin in meinem Ausbildungsbetrieb ist mir richtig unsympathisch. Das hab ich schon beim Vorstellungsgespräch gemerkt. Dieser Betrieb mit Ausbildung zur Reiseverkehrskauffrau ist der einzige in meiner Umgebung, bei dem ich genommen wurde. Ich kann mir schon jetzt nicht vorstellen,  mit ihr 3 Jahre zu arbeiten. Was tun? Hätte ich die Stelle abgelehnt, würde ich jetzt ohne Ausbildung dastehen.

Aller Anfang ist schwer. Das klingt nach einem abgedroschenen Spruch, doch es liegt viel Wahrheit darin - vor allem wenn es um die Eingewöhnung an einer neuen Ausbildungsstelle geht. Du musst dich nicht nur erst einmal mit den Kollegen und Vorgesetzten (mitsamt ihrer teilweise ruppigen Umgangsweisen), sondern auch mit den Arbeitsabläufen vertraut machen. Wenn man in einem neuen Betrieb anfängt, ist es also gar kein Wunder, dass die Freude an der Ausbildung manchmal etwas auf sich warten lässt, denn erst wenn man sich eingelebt und sich eine gewisse Selbständigkeit erarbeitet hat, ist man nicht mehr so stark von den Anweisungen (und Launen) anderer abhängig.

Dementsprechend würde ich dir raten, erst einmal abzuwarten, wie sich die Situation während deiner Probezeit entwickelt. Aber aus der Distanz habe ich natürlich keinen Einblick, wie schwer dir das fällt. Wenn dich die ganz Situation also zu sehr belastet und du keine Kraft hast, abzuwarten, ob es sich bessern wird, solltest du konkret über einen Ausbildungsplatzwechsel nachdenken.

 

Azubine und Ausbilder

Manchmal lässt die Freude an der Ausbildung auf sich warten. DGB/Simone M. Neumann

Im Betrieb, bei dem ich die Ausbildung anfange, ist der Chef ein Freund von meinem Vater. Dort arbeiten auch andere Azubis. Jetzt mache ich mir Sorgen, dass es, weil ich mit dem Chef eine freundschaftliche Beziehung habe, gegenüber den anderen Azubis unfair ist und ich deshalb vielleicht angefeindet werde.

Sprich einmal ruhig und sachlich mit deinem Chef und spreche deine Befürchtungen an. Ich bin sicher, ihr werdet einen Weg finden, wir ihr mit der Situation umgehen werdet, damit du dich im Betrieb wohlfühlst. Wenn man in einem neuen Betrieb anfängt, ist es also gar kein Wunder, dass die Freude an der Ausbildung manchmal etwas auf sich warten lässt. Denn erst wenn man sich eingelebt und sich eine gewisse Selbständigkeit erarbeitet hat, ist man nicht mehr so stark von den Anweisungen (und Launen) anderer abhängig. Deshalb würde ich dir raten, erst einmal abzuwarten, wie sich die Situation während deiner Probezeit entwickelt. Aber aus der Distanz habe ich natürlich keinen Einblick, wie schwer dir das fällt. Wenn dich die ganze Situation also zu sehr belastet und du keine Kraft hast abzuwarten, ob es sich bessert, solltest du konkret über einen Ausbildungsplatzwechsel nachdenken.

 

Was nützt mir denn die Gewerkschaft oder eine Jugend- und Auszubildendenvertretung?

Titel soli aktuell zur JAV

Gibt es in meinem Betrieb immer eine Jugend- und Auszubildendenvertretung?

Nein. Wo wird eine JAV gewählt? Gewählt wird in Betrieben, die diese Voraussetzungen erfüllen: Es gibt mehr als fünf Wahlberechtigte – das sind Beschäftigte unter 18 Jahren und Auszubildende unter 25 Jahren. Und es gibt einen Betriebsrat – denn dieser leitet die Wahlen ein, indem er den Wahlvorstand bestellt. Erkundige dich also einmal bei deinem Betriebsrat.

Kann man auch, wenn der Betrieb keinen Tarifvertrag mit einer Gewerkschaft hat, Gewerkschaftsmitglied werden und was nützt mir das dann?

Na klar!  Als Gewerkschaftsmitglied hast du Rechtsschutz bei allen arbeits- und sozialrechtlichen Problemen und bist in einer guten Position!

Du kannst dich für bessere Ausbildungsbedingungen engagieren und triffst neue Leute! Welche Gewerkschaft zu dir und deinem Ausbildungsberuf passt, erfährst du auf der Web-Seite der DGB-Jugend.

Kann man der Gewerkschaft die Situation im Betrieb schildern, ohne diesen so "schlecht zu reden", dass es der Firma nicht passt? Es heißt doch immer, dass man außerhalb nicht negativ über den Betrieb reden darf - unter anderem wegen des Betriebsgeheimnisses.

Auch als Azubi musst du über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse auch Freunden und Verwandten gegenüber schweigen (§13 Berufsbildungsgesetz). Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse sind zum Beispiel Rezepte (chemische Zusammensetzung), spezielle technische Verfahren, geplante Unternehmensstrategien, Kundenlisten und ähnliches. Wenn du Betriebsgeheimnisse ausplauderst, musst du mit einer Abmahnung oder sogar mit einer Kündigung durch den Ausbilder rechnen.

Es dürfte allerdings sehr selten vorkommen, dass Azubis richtige Betriebsgeheimnisse erfahren, denn ein Betriebsgeheimnis muss jede der folgenden Voraussetzungen erfüllen: Das Betriebsgeheimnis muss wirklich ein Geheimnis sein, also nur einem beschränkten Personenkreis bekannt sein. Wenn es alle wissen, ist es kein Geheimnis!

Ein Betriebsgeheimnis ist nur dann als solches zu bewerten, wenn sich aus dem Bekanntwerden wirtschaftliche Nachteile für den Betrieb ergeben. Und: Dein Ausbilder muss dich ausdrücklich darauf hinweisen, dass eine bestimmte Information geheim zu halten ist.

Arbeitsbedingungen fallen nicht hierunter. Sollten wichtige gesetzliche Reglungen vom Betrieb nicht eingehalten werden, kannst bzw. solltest du selbstverständlich drüber reden. Etwas anderes ist, wenn du unwahre und ehrenrührige Tatsachenäußerungen tätigst, also Rufschädigung betreibst. Das wäre ein Straftatbestand.

Wenn man sich einmal die Paragrafen 21 und 22 des Berufsbildungsgesetzes (BBIG) durchliest, dann bekommt man ja wirklich einfach nur das blanke Grausen. Geht es eigentlich noch einfacher, einen Azubi aus dem Betrieb zu schmeißen und ihm die gesamte Zukunft zu verbauen?

§ 22 Berufsbildungsgesetz regelt die Kündigung des Berufsausbildungsverhältnisses. Zum Schutze der Auszubildenden soll die Kündigung zwar während der Probezeit problemlos möglich sein, danach aber nur ausnahmsweise. Das ist ein hoher Schutzstandard, den es bei einem normalen Arbeitsverhältnis so nicht gibt.

Jeder, der eine fristlose Kündigung erhält sollte sich am besten bei seiner örtlichen Gewerkschaft beraten lassen und Unterstützung und Rückendeckung holen!

Ich habe eine Frage zum Schwerbehindertenrecht: Ich arbeite in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) und habe einen Schwerbehindertenausweis mit einem Behinderungsgrad von 50 %. Ich hätte zu meinem normalem Urlaub eigentlich einen Zusatzurlaub von fünf Tagen, der mir aber nicht gewährt wird. Was kann ich da machen?

Das ist nicht in Ordnung. Deine Gewerkschaft kann dir da weiterhelfen. Vielleicht gibt es in der WfbM sogar eine Schwerbehindertenvertretung. An die könntest du dich wenden. Die helfen dir, dein Recht durchzusetzen.  

Wie lange ist die Frist zwischen dem Erhalt einer per Post zugestellten fristlosen Kündigung vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer und der Möglichkeit, eine Äußerung zu den Kündigungsgründen abzugeben?

Beachte unbedingt die Widerspruchsfrist gegen die Kündigung von drei Wochen: Du hast nach dem Zugang der Kündigung nur drei Wochen Zeit, um etwas zu unternehmen, danach ist die Kündigung auf jeden Fall wirksam.

Hole dir auf jeden Fall Rat und Unterstützung bei kompetenten Leuten. Als Gewerkschaftsmitglied gewährt dir deine Gewerkschaft Rechtsschutz bei einem Kündigungsschutzverfahren.

 


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