Deutscher Gewerkschaftsbund

07.12.2018
Zuwanderung von Arbeitskräften

Der Migrationspakt der UN: Darum geht es

Die Ziele des "Globalen Pakts für eine sichere, geordnete und reguläre Migration"

Mehr Rechtssicherheit, besserer Schutz der Arbeitsrechte und eine einfachere Anerkennung von Qualifikationen: Mit einem internationalen Pakt wollen die Vereinten Nationen Mindeststandards für die Migration von Arbeitskräften setzen. Das Ziel: Menschenwürdige Arbeitsbedingungen für alle schaffen. Der DGB unterstützt die Pläne.

Junge Frau im Business-Look

DGB/langstrup/123rf.com

Mehr Steuerung, besserer Schutz

Weltweit nehmen die Flüchtlings- und Migrationsbewegungen zu. Schätzungen zufolge leben 260 Millionen Menschen nicht in dem Land, in dem sie geboren wurden - Tendenz steigend. Wie geht man weltweit damit um? 2016 hat die UN-Generalversammlung die "New Yorker Erklärung für Flüchtlinge und Migranten" verabschiedet. Danach sollen bis Ende 2018 ein "Globaler Pakt zu Flüchtlingen" sowie ein "Globaler Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration (Global Compact on Migration - GCM)" erarbeitet werden.

Während sich der "Globale Pakt zu Flüchtlingen" mit Menschen beschäftigt, die wegen Krieg oder Vertreibung ihr Land verlassen, geht es beim "Globalen Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration" ausschließlich um Personen, die in in einem anderen Land eine Tätigkeit aufnehmen. Der GCM soll einen Beitrag dazu leisten, Migration stärker zu steuern und gleichzeitig die Rechte von Migrantinnen und Migranten zu schützen. Im Ausland erworbene Berufsqualifikationen sollen leichter anerkannt werden, bei einer Rückkehr ins Heimatland sollen bereits bezahlte Sozialversicherungsbeiträge übertragen oder ausgezahlt werden können. Darüber hinaus sollen Migrantinnen und Migranten Angehörige leichter nachholen können.

Die Ziele des Pakts

Das alles kann nur in gemeinschaftlicher, globaler Verantwortung geschehen. Der GCM führt insgesamt 23 Ziele für eine sichere, geordnete und reguläre Migration auf, die mit einem Maßnahmenkatalog unterfüttert sind. Dazu gehören unter anderem diese fünf Kernziele.

  • Bereitstellung korrekter und zeitnaher Informationen in allen Phasen der Migration

    Die Staaten verpflichten sich, aktuelle und transparente Informationen zu Migrationsfragen für Staaten, Gemeinschaften und Migranten in allen Phasen der Migration bereitzustellen und eine Planbarkeit und Rechtssicherheit zu schaffen.

    Es soll eine öffentlich zugängliche nationale Webseite erstellt werden, die über Möglichkeiten für eine reguläre Migration informiert. Außerdem soll die Zusammenarbeit auf bilateraler, regionaler und internationaler Ebene gefördert werden, um Informationen über Migrationstrends auszutauschen. Entlang wichtiger Migrationsrouten sollen Informationsstellen eingerichtet werden, die Migranten auf Möglichkeiten zur Kommunikation mit der konsularischen Vertretung des Herkunftslandes hinweisen. Neuankömmlingen sollen Informationen und rechtliche Beratung über ihre Rechte und Pflichten zur Verfügung gestellt werden. In den Herkunftsländern sollen mehrsprachige Informationskampagnen, Aufklärungsveranstaltungen und Orientierungskurse vor der Abreise angeboten werden.

  • Förderung einer fairen und ethisch vertretbaren Rekrutierung von Arbeitskräften und Gewährleistung der Bedingungen für eine menschenwürdige Arbeit

    Die Länder, die den Pakt unterstützen, verpflichten sich, bestehende Rekrutierungsmechanismen zu überprüfen, um zu gewährleisten, dass sie fair und ethisch vertretbar sind. So sollen menschenwürdige Arbeit garantiert und Arbeitsmigranten vor Ausbeutung und Missbrauch geschützt werden.

    Das soll einhergehen mit der Unterzeichnung und Ratifikation der bestehenden internationalen Übereinkünfte zu Arbeitsmigration, Arbeitsrechten, menschenwürdiger Arbeit und Zwangsarbeit. Außerdem sollen ein regionenübergreifender Dialog gefördert und die Vorschriften für öffentliche und private Vermittler von Arbeitskräften verbessert werden. Arbeitsmigranten sollen keine Vermittlungsgebühren oder ähnliche Kosten in Rechnung gestellt werden.

    Mit den relevanten Interessenträgern - einschließlich Arbeitgebern, Arbeitsmigrantenorganisationen und Gewerkschaften - sollen Partnerschaften gebildet werden, um sicherzustellen, dass Arbeitsmigranten schriftliche Arbeitsverträge erhalten und sie über ihre Rechte und Pflichten sowie über ihre Zugangsmöglichkeiten zu wirksamen Beschwerde- und Rechtsbehelfsmechanismen aufgeklärt werden. Menschenrechts- und Arbeitsrechtsverletzungen sollen durch innerstaatliche Maßnahmen zu einer Bestrafung führen. Außerdem sollen die Rollen und Verantwortlichkeiten innerhalb der Rekrutierungs- und Beschäftigungsprozesse klar umrissen werden, um Missbrauch und Ausbeutung zu verhindern. Dazu ist die Zusammenarbeit mit dem Privatsektor, einschließlich Arbeitgebern, Arbeitskräftevermittlern, Subunternehmern und Lieferanten, nötig.

    Um Normen und Grundsätzen für eine faire und ethisch vertretbare Rekrutierung von Arbeitskräften und eine menschenwürdige Arbeit durchzusetzen, sollen Arbeitsaufsichts- und andere Behörden in ihrer Überwachungsaufgabe gestärkt werden. Außerdem sollen Maßnahmen ergriffen werden, die verhindern, dass Arbeitsverträge und Reise- oder Ausweisdokumente der Migranten von Arbeitgebern einbehalten werden. Es muss gewährleistet werden, dass Arbeitsmigranten, die einer bezahlten und vertragsgemäßen Arbeit nachgehen, dieselben Rechte wie alle anderen Arbeitnehmenden haben. Das beinhaltet gleiches Entgelt für gleichwertige Arbeit, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit und die Mitgliedschaft in Gewerkschaften. Es soll gewährleistet werden, dass Migranten, die in der informellen Wirtschaft arbeiten, bei Ausbeutung, Missbrauch oder Verletzung ihrer Rechte am Arbeitsplatz einen sicheren Zugang zu wirksamen Anzeige-, Beschwerde- und Rechtsbehelfsmechanismen haben.

  • Stärkung der Rechtssicherheit und Planbarkeit bei Migrationsverfahren zur Gewährleistung einer angemessenen Prüfung, Bewertung und Weiterverweisung

    Die Länder verpflichten sich, die Rechtssicherheit und Planbarkeit der Migrationsverfahren zu erhöhen, indem sie effektive und menschenrechtsbasierte Mechanismen für die Prüfung und Einzelbeurteilung aller Migranten entwickeln und stärken. Die Länder werden die Transparenz von Migrationsverfahren und den Zugang dazu durch verstärkte Informationen verbessern. Für Opfer von Menschenhandel und Migranten in prekären Situationen sollen Spezialausbildungen für Ersthelfer und Beamte entwickelt werden, um eine angemessene Unterstützung und kultursensible Beratung zu ermöglichen.

  • Beseitigung aller Formen der Diskriminierung und Förderung eines auf nachweisbaren Fakten beruhenden öffentlichen Diskurses zur Gestaltung der Wahrnehmung von Migration

    Die unterstützenden Länder verpflichten sich, alle Formen der Diskriminierung zu beseitigen und Äußerungen, Handlungen und Ausprägungen von Rassismus, Diskriminierung, Gewalt, Fremdenfeindlichkeit und damit zusammenhängender Intoleranz gegenüber allen Migranten zu verurteilen und zu bekämpfen. Sie verpflichten sich außerdem, im Einklang mit dem Völkerrecht das Recht der freien Meinungsäußerung zu schützen.

    Um diese Verpflichtung zu verwirklichen, werden die Länder Rechtsvorschriften erlassen und umsetzen, hassmotivierte Straftaten gegen Migranten unter Strafe stellen und den Opfern medizinische, rechtliche und psychosoziale Hilfe leisten. Die Länder sollen eine unabhängige, objektive und hochwertige Berichterstattung durch die Medien fördern. Fälle von Intoleranz, Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und Diskriminierung sollen verhütet und bekämpft werden. Darüber hinaus ist der Zugang zu wirksamen Beschwerde- und Rechtsbehelfsmechanismen sicherzustellen. Es sollen Aufklärungskampagnen gefördert werden, die sich an die Gesellschaften in den Herkunfts-, Transit- und Zielländern richten, um die öffentliche Wahrnehmung der positiven Aspekte von Migration zu gestalten und Rassismus und Fremdenfeindlichkeit beenden.

  • Investition in Aus- und Weiterbildung und Erleichterung der gegenseitigen Anerkennung von Fertigkeiten, Qualifikationen und Kompetenzen

    Die Länder verpflichten sich, die gegenseitige Anerkennung der Fertigkeiten, Qualifikationen und Kompetenzen von Arbeitsmigranten auf allen Qualifikationsniveaus zu erleichtern und eine bedarfsorientierte Aus- und Weiterbildung zu fördern. Die Länder werden Standards und Leitlinien für die gegenseitige Anerkennung ausländischer Qualifikationsabschlüsse und nicht formal erworbener Fertigkeiten in verschiedenen Sektoren erarbeiten und die Transparenz der Zertifizierungen und die Kompatibilität nationaler Qualifikationsrahmen durch einheitliche Kriterien, Indikatoren und Bewertungsparameter fördern. Vereinbarungen zur gegenseitigen Anerkennung sollen geschlossen werden, um Gleichwertigkeit oder Vergleichbarkeit in nationalen Systemen herzustellen. Fertigkeiten auf der Grundlage formaler Zeugnisse sowie nicht formal erworbene Kompetenzen und Berufserfahrung auf allen Qualifikationsniveaus sollen gegenseitig anerkannt werden. Globale Kompetenzpartnerschaften als auch die Aus- und Weiterbildung von Arbeitskräften in den Herkunftsländern und von Migranten in den Zielländern sollen durch die Einbindung der nationalen Behörden und relevanten Interessenträger, einschließlich des Privatsektors und der Gewerkschaften, umgesetzt werden.

    Mit relevanten Interessensträgern sollen Programme durchgeführt werden, die die Vermittlung und Verbreitung von Fertigkeiten und die berufliche Mobilität fördern. Die Fähigkeit von Arbeitsmigranten soll verbessert werden, von einem Arbeitsplatz oder Arbeitgeber zu einem anderen zu wechseln, indem Dokumente zur Anerkennung von am Arbeitsplatz oder durch Ausbildung erworbene Fertigkeiten bereitgestellt werden. Methoden zur Anerkennung und zur Bewertung formal und informell erworbener Fertigkeiten sollen entwickelt werden.

Einschätzung des DGB

Der DGB fordert seit vielen Jahren, dass reguläre Migration von den Regierungen gestaltet werden muss. Der Globale Migrationspakt erfüllt diese Forderung und schlägt gemeinsame Mindeststandards vor.  Daher ist er eine angemessene und notwendige Möglichkeit, international zu gemeinsamen Ansätzen in der Migrationspolitik zu kommen.

Herausforderungen der Migration können nicht in nationalen Alleingängen gelöst werden – dafür braucht es eine gemeinschaftliche, globale Verantwortung. Migration ist historische Normalität und internationale Gestaltungsaufgabe. Es ist notwendig, international gemeinsame Ansätze in der Gestaltung von Migration und Migrationspolitik zu finden. Die Vereinten Nationen haben mit Beteiligung der Bundesregierung und der Zivilgesellschaft in den letzten beiden Jahren einen globalen Verantwortungsrahmen für Migration erarbeitet.

Der DGB  fordert daher die Bundesregierung auf, sich an der Umsetzung des Globalen Migrationspakts zu beteiligen. Der Pakt ist ein notwendiger Baustein, Migration nicht nur national, sondern auch international besser und verlässlicher zu gestalten.

Menschenwürdige Arbeit für alle

Bedingungen für eine menschenwürdige Arbeit zu schaffen ist zentraler Bestandteil gewerkschaftlicher Forderungen. Das gilt nicht nur für Einheimische, sondern für alle Beschäftigten. In den vergangenen Jahren haben sich der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften für eine koordinierte Integration von Einwanderern stark gemacht. Erfolge dieser Bemühungen sind in Deutschland deutlich erkennbar. Außerdem unterstützen der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften die gegenseitige Anerkennung von Fertigkeiten, Qualifikationen und Kompetenzen von Eingewanderten, wie sie im Migrationspakt vorgeschlagen werden. Dies hilft den gegenwärtigen Fachkräftebedarf in Deutschland mit kompetenten Fachkräften zu decken.

Der DGB begrüßt die öffentliche Debatte um den Globalen Migrationspakt. Einwanderung findet in Deutschland nach wie vor im Rahmen der bestehenden Einwanderungsgesetzgebung statt, die durch den Bundestag und den Bundesrat demokratisch entschieden wurde. Der Pakt würde in Deutschland weitgehend bestehende Rahmenbedingungen auch als Standards für andere Länder setzen, in denen Migranten nicht auf einen diesbezüglichen Schutz zurückgreifen können. 

Auch Deutsche sind im Ausland Migranten. Eine weltweite Annahme von Schutzstandards kommt allen Migranten zugute.


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