Deutscher Gewerkschaftsbund

12.05.2015
DGB-Bundesvorstand

Resolution: Für die Aufwertung der Sozial- und Erziehungsdienste

Resolution des Bundesvorstands des Deutschen Gewerkschaftsbundes

Kind an der Hand eines Erwachsenen

DGB/Simone M. Neumann

Der Deutsche Gewerkschaftsbund und seine Mitgliedsgewerkschaften unterstützen die Beschäftigten des kommunalen Sozial- und Erziehungsdienstes in ihren aktuellen Auseinandersetzungen mit den öffentlichen Arbeitgebern um die Aufwertung ihrer Arbeit.

Die Aufwertung sozialer Berufe muss auch mit tarifpolitischen Mitteln erfolgen. In sozialen Berufen sind überwiegend Frauen tätig. Die Anhebung der Eingruppierung ist also ein Schritt zur Entgeltgleichheit sowie ein Baustein zur weiterreichenden gesellschaftlichen Aufwertung.

Die erweiterten beruflichen Belastungen, die Verantwortung für das Kindeswohl und gestiegene Anforderungen bei der Ausbildung machen es erforderlich, in der aktuellen Tarifrunde zum kommunalen Sozial- und Erziehungsdienst die Aufwertung zu erreichen. Durch eine verbesserte Eingruppierung muss eine angemessene Bezahlung der Beschäftigten ermöglicht werden.

Wir fordern die politisch Verantwortlichen in den Kommunen auf, diese Aufwertung zu unterstützen.

Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag verpflichtet, für mehr Entgeltgleichheit zu sorgen und die Arbeit in der Pflege, Betreuung und frühkindlicher Bildung aufzuwerten. Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften fordern die Koalitionsparteien auf, die Forderungen der Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst zu unterstützen und ihren Worten Taten folgen zu lassen.

Dass die öffentlichen Arbeitgeber einen grundsätzlichen Handlungsbedarf nicht erkennen wollen und nur punktuelle Verbesserungen angeboten haben, können wir nicht akzeptieren.

Der ganzen Gesellschaft, auch den Beschäftigten anderer industrieller und dienstleistender Branchen, nützt die Arbeit der Sozial- und Erziehungsdienste. Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften unterstützen die Beschäftigten der Sozial- und Erziehungsdienste in den aktuellen Tarifauseinandersetzungen daher solidarisch und werben in den Betrieben um Verständnis dafür, wenn es zu Ausfällen in der Kinderbetreuung kommt. Die in den DGB Mitgliedsgewerkschaften organisierten Betriebs- und Personalräte aller Branchen begleiten die laufenden Verhandlungen unterstützend.


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Infos zum Kitastreik

08.05.2015
Service
Die Ki­ta mei­ner Kin­der streik­t: Was muss ich be­ach­ten?
Ein hochgehaltenes Pappschild mit der Aufschrift: Streik.
DGB/Simone M. Neumann
Sozial- und Erziehungsberufe finanziell aufwerten – das ist auch vielen Eltern wichtig. Sie sind solidarisch mit dem Streik an Kitas. Aber was müssen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beachten, wenn die Kita ihrer Kinder bestreikt wird? Antworten gibt der DGB Rechtsschutz.
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