"Unternehmen müssen verpflichtet ihre Entgeltpraxis zu überprüfen", sagt DGB-Vize Elke Hannack und befürwortet ein Entgelttransparenzgesetz. Wenn festgestellt wird, dass beispielsweise Frauen benachteiligt werden, müsse der Arbeitgeber Abhilfe schaffen.
DGB/Simone M. Neumann
Zum geplanten Entgelttransparenzgesetz erklärte die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack:
"Wir brauchen ein Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit: Es muss Transparenz herstellen in der Entgeltpraxis der Unternehmen. Sie müssen verpflichtet werden, ihre Entgeltpraxis zu überprüfen und bei festgestellter Benachteiligung Abhilfe zu schaffen. Wir erwarten von der Bundesregierung, dass sie trotz der engen Vorgaben des Koalitionsvertrages ein deutliches Zeichen setzt und einen Entwurf für ein wirksames Gesetz vorlegt. Soll sich die Lohnlücke gänzlich schließen, brauchen wir aber mehr: eine Aufwertung frauendominierter Tätigkeiten, faire Aufstiegschancen für Frauen und Arbeitszeiten, die sich am Lebensverlauf orientieren.
Dass Transparenz und nachvollziehbare Entgeltsysteme einen Beitrag zur Überwindung der Entgeltlücke leisten, ist nachgewiesen: Wo Tarifverträge gelten und Betriebsräte mitbestimmen, ist die Lohnlücke zwischen Frauen und Männern kleiner. Aber nur gut die Hälfte aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer arbeitet in einem tarifgebundenen Betrieb. Noch weniger haben einen Betriebsrat. Umso wichtiger ist es, dass gerade in solchen Betrieben die Kriterien, nach denen Eingruppierung und Entlohnung erfolgen, offen gelegt werden. Nur so lässt sich verhindern, dass die Höhe des Gehalts nach Gutsherrenart festgelegt wird.
Gleicher Lohn für gleiche Arbeit - das ist schon heute geltendes Recht in Deutschland. Wer dagegen verstößt, handelt rechtswidrig. Trotzdem ist dieser Grundsatz bis heute nicht flächendeckend umgesetzt, weil konkrete Vorgaben für seine Umsetzung fehlen."