Deutscher Gewerkschaftsbund

08.07.2013

Nach der Flut: Hilfsaktion für Hochwasseropfer geht weiter

Schnelle Unterstützung bei außerordentlichen Notfällen ist möglich

Die Elbe bei Havelberg in Sachsen-Anhalt

Die Elbe bei Havelberg in Sachsen-Anhalt am 10. Juni 2013. Etwa 1.100 Quadratkilometer Land stehen dort unter Wasser - eine Fläche, fast halb so groß wie das Saarland. euroluftbild.de/Grahn/CC BY-SA 3.0 DE

Das verheerende Hochwasser ist zurückgegangen. In weiten Teilen Bayerns, Sachsen-Anhalts, Sachsens und Thüringens hat es eine Spur der Verwüstung hinterlassen. Der DGB ruft weiterhin zu Spenden für die Opfer der Flutkatastrophe auf. Der Verein „Gewerkschaften helfen e.V.“ hat ein Spendenkonto eingerichtet. Betroffene Gewerkschaftsmitglieder können hier Unterstützung bei außerordentlichen Notfällen beantragen.

Spendenkonto

Gewerkschaften helfen e.V.
Nord LB - Bankleitzahl: 250 500 00
Kontonummer: 015 201 1490
Stichwort: Flutopfer 2013

Online spenden:

Spendenformular von Gewerkschaften helfen e.V.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund ruft zu Spenden für die Opfer der Flutkatastrophe auf. Der Verein „Gewerkschaften helfen e.V.“ hat hierzu ein Spendenkonto unter dem Stichwort „Flutopfer 2013“ eingerichtet. Die Hilfsgelder kommen den Betroffenen in Deutschland und den europäischen Nachbarländern zugute. Der DGB selbst  hat 10.000 Euro für die Menschen in Not gespendet.

Bei außerordentlichen Notfällen können Gewerkschaftsmitglieder kurzfristig Unterstützung bei den zuständigen DGB-Bezirken und -Regionen beantragen.


Hilfsangebote der DGB-Mitgliedsgewerkschaften

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di und die IG Metall unterstützen ihre Mitglieder ebenfalls mit einer finanziellen Soforthilfe bei der Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen. Von der Flut betroffene Mitglieder der IG Metall und von ver.di können bei ihrer Gewerkschaft eine einmalige Unterstützung zwischen 500 und 1000 Euro beantragen.

Die EVG unterstützt ihre Mitglieder finanziell unter dem Motto „Eisenbahner helfen Eisenbahnern“.  Die GEW zahlt ihren Mitgliedern ebenfalls eine Notfallentschädigung. Die Auszahlung erfolgt über die Untergliederungen.

Der Automobilclub Europa (ACE) hat für geschädigte Mitglieder einen Sonderfonds eingerichtet. Ein Jahr lang sind sie von ihrer Beitragszahlung befreit, bei voller Leistung.

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