Deutscher Gewerkschaftsbund

17.04.2015
Besoldungsreport 2015

Hannack: Besoldungslücken zwischen den Ländern schließen

Seit der ersten Föderalismusreform im Jahr 2006 hat sich die Besoldung der Beamtinnen und Beamten in den Bundesländern deutlich auseinander entwickelt. Die Unterschiede zwischen den Ländern betragen bis zu 15 Prozent. "Gleicher Lohn für gleiche Arbeit – dieser Leitsatz muss auch für die Beamtinnen und Beamten der Länder gelten", fordert die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack.

Polizist

DGB/Simone M. Neumann

Qualität des öffentlichen Dienstes vor Ort darf nicht unter Kassenlage leiden

"Die Kassenlage der Länder darf nicht über Einkommen und Qualität des öffentlichen Dienstes vor Ort entscheiden", erklärte Hannack mit Blick auf den aktuellen Besoldungsreport 2015 des DGB. Doch genau das scheint der Fall zu sein. "Noch Anfang der 70er Jahre wurde das Dienstrecht zentralisiert um einen Besoldungswettbewerb zu verhindern", so Hannack. Seinerzeit hatten die Länder sich gegenseitig das Personal abgeworben. "Es liegt auf der Hand, dass ein öffentlicher Dienst so nicht funktionieren kann." Trotzdem sind solche Besoldungsunterschiede seit der Föderalismusreform wieder möglich. Aktuell beträgt die Lücke bereits bis zu 15 Prozent, nach der aktuellen Besoldungsrunde könnte sie auf rund 18 Prozent steigen. "Spreizungen solchen Ausmaßes, obwohl die vollständige Föderalisierung des Dienstrechtes erst acht Jahre zurückliegt, sind außerordentlich bemerkenswert und zeigen die Folgen einer Besoldungspolitik nach Kassenlage", heißt es im DGB-Besoldungsreport.

Übertragung der Tarifergebnisse auf die Beamtinnen und Bematen muss wieder Standard werden

Der DGB fordert, dass es in allen Bundesländern wieder Standard werden muss, die Tarifergebnisse für die Angestellten im öffentlichen Dienst wirkungsgleich auf die Beamtinnen und Bematen zu übertragen. "15 von 16 Bundesländern sind seit der Föderalismusreform 2006 in der Summe von der wirkungsgleichen Übertragung der Tarifergebnisse abgewichen", kritisiert Elke Hannack.

Länder schöpfen bei Beamten Sonderbeiträge ab, um Hauhalte zu konsolidieren

Ein weiteres Problem: "Die Länder nutzen seit vielen Jahren ihre einseitige Rechtssetzungskompetenz, um von den Beamtinnen und Beamten Sonderbeiträge für die Haushaltskonsolidierung abzuschöpfen", so die stellvertretende DGB-Vorsitzende. "Damit muss endlich Schluss sein. Die Übertragung der Tariferhöhungen auf die Beamtinnen und Beamten muss wieder zum Standard werden."

Es sei Aufgabe von Bund, Ländern und Kommunen, öffentliche Güter wie Bildung und Sicherheit zu garantieren. "Wer kompetente, engagierte und leistungsstarke Beschäftigte und Beamte im öffentlichen Dienst halten und neue gewinnen will, muss gute Arbeitsbedingungen und Einkommen bieten."

DGB-Besoldungsreport 2015 (PDF, 1 MB)

Die Entwicklung der Einkommen der Beamtinnen und Beamten von Bund, Ländern und Kommunen


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