DGB
Wichtiger Hinweis für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer: Bitte keine Aufhebungsverträge oder Änderungsverträge zum Arbeitsvertrag unterschreiben, die der Arbeitgeber wegen der Corona-Krise vorlegt. Immer erst beim Betriebsrat oder der zuständigen Gewerkschaft beraten lassen.
JETZT GEWERKSCHAFTSMITGLIED WERDEN
Um Kurzarbeitergeld zu erhalten, müssen Beschäftigte unter bestimmten Umständen eine Einverständniserklärung unterschreiben. Mehr Informationen finden Sie dazu in unserer Publikation zum Kurzarbeitergeld und Corona.
Bitte auch immer vorab beraten lassen bei etwaigen Sondervereinbarungen zu "mobiler Arbeit", die dem Arbeitgeber einseitig Rechte einräumt, wie Widerruf der Vereinbarung, Haftung für das Eigentum des Arbeitgebers oder den Datenschutz