Mit einem Rechtsanspruch auf einen Ganztagsschulplatz die Lohnlücke zwischen Männern und Frauen schließen? Das funktioniert nicht, sagt DGB-Vize Elke Hannack. Nötig sind gesetzliche Regelungen, die Transparenz schaffen und Unternehmen verpflichten, ihre Entgeltpraxis zu überprüfen – und bei Benachteiligungen Abhilfe zu schaffen.
DGB/Simone M. Neumann
Frauen verdienen rund 21 Prozent weniger als Männer. DIHK-Präsident Eric Schweitzer führt das auf lange Babypausen und familienbedingte Teilzeitarbeitsplätze zurück und fordert einen Rechtsanspruch auf Ganztagsschulen. Das löst das Problem nicht, sagt die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack:
„Ein Rechtsanspruch auf einen Ganztagsschulplatz ist gut und erforderlich, hat aber nichts mit der Notwendigkeit eines Lohngerechtigkeitsgesetzes zu tun. Wir unterstellen keinem Arbeitgeber, dass er Frauen absichtlich weniger Gehalt bezahlt. Dennoch gibt es die Lohnlücke von 21 Prozent - darunter sieben Prozent, die sich nicht dadurch erklären lassen, dass Frauen in anderen Berufen arbeiten, Babypausen einlegen, mehr Teilzeit arbeiten oder weniger Führungspositionen bekleiden.
Eine gesetzliche Regelung zur Überprüfung der Entgeltpraxis ist überfällig, damit für gleiche und gleichwertige Arbeit auch tatsächlich gleicher Lohn gezahlt wird. Wir setzen darauf, dass der Koalitionsvertrag entsprechend umgesetzt wird. Wir brauchen ein Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit: Es muss Transparenz herstellen sowie die Unternehmen verpflichten, ihre Entgeltpraxis zu überprüfen und bei festgestellter Benachteiligung Abhilfe zu schaffen.“