Digitale Technik verändert die Arbeitswelt. Auf vielen Ebenen entstehen rechtliche Fragen. Gerichte entscheiden etwa in Fällen zum Datenschutz, Hetze im Netz, zum Einsatz von Überwachungstechnik am Arbeitsplatz oder zum Urheberrecht. Im Dossier Arbeitswelt und digitale Technik sammeln wir aktuelle Urteile zum Thema. Immer auf dem Laufenden - abonnieren Sie unseren kostenlosen einblick-Newsletter.
06.09.2017
Colourbox.de
Einfach mal kurz mit dem Partner über die dienstliche E-Mail-Adresse klären, wer die Kinder von der Schule abholt. Oder schnell einem Freund eine Messenger-Nachricht vom Diensthandy schicken und zum Fußball verabreden. Darf man das? Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte setzt neue Maßstäbe.
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27.07.2017
Private Nutzung vom Büro-Computer: Was ist erlaubt? - DGB-Expertin Marta Böning beantwortet die wichtigsten Fragen
DGB/karandaev/123rf.com
Ein Arbeitgeber hat den Verdacht, dass ein Mitarbeiter den dienstlichen Computer intensiv für private Zwecke nutzt. Darf er eine Spähsoftware einsetzen, die alle Tastenbewegungen aufzeichnet - und die Daten dann für eine Kündigung nutzen? Nein, hat das Bundesarbeitsgericht heute entschieden. Doch wie viel private Nutzung und Überwachung von Dienstgeräten ist überhaupt erlaubt?
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31.05.2017
einblick Juni 2017
Colourbox.de
Die falsche Angabe des beruflichen Status als „Freiberufler“ im sozialen Netzwerk Xing kann ohne Hinzutreten weiterer Umstände keine fristlose Kündigung wegen einer unerlaubten Konkurrenztätigkeit rechtfertigen.
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26.04.2017
einblick Mai 2017
DGB
Es ist einer Gewerkschaft nicht grundsätzlich untersagt, Arbeitskampfmaßnahmen auf dem Betriebsgelände des Arbeitgebers durchzuführen. Dies hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg entschieden und damit eine entgegenstehende Entscheidung von 2016 abgeändert.
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19.12.2016
einblick Januar 2017
Ermöglicht der Arbeitgeber auf seiner Facebook-Seite für andere Facebook-Nutzer die Veröffentlichung von sogenannten Besucher-Beiträgen (Postings), die sich nach ihrem Inhalt auf das Verhalten oder die Leistung einzelner Beschäftigter beziehen, unterliegt die Ausgestaltung dieser Funktion der Mitbestimmung des Betriebsrats.
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19.12.2016
einblick Januar 2017
Colourbox
Ein Soldat, der auf seinem Handy verfassungsfeindliche Bilder speichert, kann aus dem Dienstverhältnis entlassen werden, urteilte das Verwaltungsgericht Koblenz.
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19.12.2016
einblick Januar 2017
Colourbox
Ein Bahn-Mitarbeiter hatte ein Foto auf seiner Facebook-Seite veröffentlicht, welches das Eingangstor des Konzentrationslagers in Auschwitz mit dem Schriftzug „Arbeit macht frei“ zeigt. Darunter ist in polnischer Sprache zu lesen: „Polen ist bereit für die Flüchtlingsaufnahme“. Das Arbeitsgericht Mannheim hat sich mit dem Fall befasst.
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30.11.2016
einblick 17/2016
Erleidet ein Beschäftigter auf dem Weg von der Arbeit nach Hause einen Auffahrunfall, weil er in eine Parkbucht fuhr, um eine private SMS zu lesen, liegt kein Arbeitsunfall vor.
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23.01.2017
einblick Februar 2017
Kurz und knapp: Drei Urteile aus dem Arbeits- und Sozialrecht: Rentenversicherung: Eigenes Auto ist nicht maßgebend; Fristen: Jubiläum auf die letzte Sekunde; Lohnzahlung: Bei Verspätung sind 40 Euro fällig
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03.02.2016
Joachim Kirchner/pixelio.de
Das heimliche Mitschneiden eines Gesprächs ist rechtswidrig, weil dadurch das allgemeine Persönlichkeitsrecht und das Recht am gesprochenen Wort verletzt werden. Wer heimlich ein vertrauliches Personalgespräch auf seinem Smartphone aufzeichnet und diese Aufnahme anschließend gegen den Arbeitgeber verwendet, zerstört das Vertrauensverhältnis zu den Vorgesetzten. Eine Kündigung ohne vorherige Abmahnung kann die Folge sein.
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