2023 tritt die für die Corona-Pandemie ausgesetzte Schuldenbremse wieder in Kraft. Damit werden notwendige Staatskredite stark eingeschränkt und in den Bundesländern ist eine Kreditaufnahme sogar komplett verboten. Der DGB fordert deshalb das Aus für die Schuldenbremse und eine öffentliche Investitionsoffensive. Nur so lässt sich die wirtschaftliche Transformation erfolgreich gestalten.
DGB/Abdul Razak Latif/123rf.com
Wenn die pandemiebedingt ausgesetzte Schuldenbremse 2023 wieder in Kraft tritt, wird sie notwendige kreditfinanzierte Staatsausgaben stark einschränken. Die im Grundgesetz verankerte Regel erlaubt dem Bund bei normaler Wirtschaftslage neue Schulden in Höhe von nur 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP). Den Bundesländern ist eine Kreditaufnahme sogar komplett verboten.
Eine neue Studie im Auftrag des DGB arbeitet jetzt heraus, wie die Bundesländer die Schuldenbremse in ihr jeweiliges Landesrecht umgesetzt haben und welche Spielräume für kreditfinanzierte Investitionen danach noch bestehen. Auch der Umgang mit der coronabedingten Notlagenverschuldung ist von Land zu Land unterschiedlich. Beispielsweise haben sich einige Bundesländer eine vergleichsweise kurze Frist gesetzt, um die coronabedingt aufgenommenen Schulden zurückzuzahlen (siehe Grafik).
Das führt oft dazu, dass jedes Jahr viel öffentliches Geld in die Tilgung fließen muss, anstatt Zukunftsinvestitionen zu finanzieren. Anders macht es Nordrhein-Westfalen: Hier wurde ein Zeitraum von 50 Jahren gewählt und sich noch nicht einmal auf ein festes Startdatum zum Beginn der Tilgungen festgelegt. Damit bindet das Land jährlich relativ wenige Mittel für die Tilgung und ist weniger zu Einsparungen an anderer Stelle genötigt. Die anderen Länder und der Bund sollten sich daran orientieren.
DGB, Quelle: Scholz 2021
Insgesamt zeigt die neue Studie: Der finanzielle Spielraum wird in den kommenden Jahren von Bundesland zu Bundesland höchst unterschiedlich ausfallen. Manche Landesregierungen haben nicht nur die Regeln zur Rückzahlung der Corona-Schulden, sondern auch diejenigen zur Schuldenbremse in ihrem jeweiligen Landesrecht unnötig eng gefasst. Andere Bundesländer haben sich mehr Spielraum eingeräumt und so den Konsolidierungsdruck abgemildert.
Für den DGB ist klar: Die Schuldenbremse ist eine Investitions- und Zukunftsbremse. Sie gehört abgeschafft oder zumindest investitionsfreundlich reformiert. Die Bundesländer tun gut daran, eine Umsetzung zu wählen, die eine solche Reform erleichtert und den Verschuldungsspielraum gleichzeitig nicht zusätzlich einschränkt. Die vorliegende vergleichende Studie ermöglicht es der Landespolitik, sich an Best-Practice-Beispielen aus anderen Bundesländern zu orientieren. Denn in vielen Ländern erlaubt es die Schuldenbremse nach wie vor, kreditfinanzierte Investitionen über „Extrahaushalte“ zu tätigen.
Solange eine Grundgesetzänderung zur Verbesserung der bestehenden Schuldenbremse nicht in Sicht ist, sollten Bund und Länder solche Möglichkeiten großzügig nutzen. Schließlich können öffentliche Investitionen nicht länger warten. Es braucht eine groß angelegte öffentliche Investitionsoffensive von mehr als 45 Milliarden Euro jährlich in den kommenden zehn Jahren. Nur so lässt sich die wirtschaftliche Transformation angesichts von Klimawandel und Digitalisierung erfolgreich gestalten. Nur so schaffen wir zukunftsfähige Städte und Gemeinden.
Die neue Studie finden Sie hier.