Der DGB fordert die Bundesregierung auf, die Streichung des Paragraphen 219a StGB als Gewissensentscheidung zur fraktionsoffenen Abstimmung zu stellen. "Das wäre ein klares Zeichen gegen rechtspopulistische und antifeministische Kräfte", sagte die stellvertretende Vorsitzende Elke Hannack.
DGB/Simone M. Neumann
Elke Hannack, stellvertretene DGB-Vorsitzende, zur Debatte um § 219a StGB:
"Wir fordern die Bundesregierung auf, statt des vorliegenden Kompromisses die Streichung des Paragraphen 219a StGB als Gewissensentscheidung zur fraktionsoffenen Abstimmung zu stellen. Wir sind überzeugt, dass es eine gesellschaftliche und parlamentarische Mehrheit für das Selbstbestimmungsrecht von Frauen und gegen die Kriminalisierung und Tabuisierung sachlicher Informationen über Abtreibung gibt.
Das wäre ein klares Zeichen gegen rechtspopulistische und antifeministische Kräfte. Die Aufhebung des Paragraphen 219a ist die einzig sinnvolle Lösung in der gegenwärtigen Debatte - Frauen brauchen umfassende Informationsfreiheit über die Möglichkeit und Methoden von Schwangerschaftsabbrüchen.
Dieses Recht darf Ihnen in einer emanzipierten Gesellschaft nicht vorenthalten werden. "