Wie viel ein Beamter verdient hängt davon ab, in welchem Bundesland er arbeitet: Ein Feuerwehrmann in Hessen bekommt im Jahr rund 5.000 Euro weniger als sein Kollege in Bayern. Grund dafür ist die Föderalismusreform 2006 und eine Besoldungspolitik nach Kassenlage. Damit muss endlich Schluss sein.
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Jahrelang war es üblich, die Tarifabschlüsse im öffentlichen Dienst eins zu eins auf die Beamten und Beamtinnen von Bund, Ländern und Gemeinden zu übertragen. Seit 2006 können die Bundesländer von dieser Regelung abweichen und die Tarifverträge nur teilweise übertragen. Außer Bayern machen alle Bundesländer von dieser Regelung Gebrauch. Das hat zu tiefen Einschnitten geführt - und zu großen regionalen Unterschieden. In der Besoldungsgruppe A7 etwa beträgt der Abstand zwischen Bayern und Berlin rund 13 Prozent. "Die Gesetzgeber missbrauchen so ihr einseitges Gestaltungsrecht bei der Besoldung", kritisiert die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack.
Das macht sich um so mehr bemerkbar, weil die Tariflöhne im öffentlichen Dienst seit Jahren hinter denen der großen tarifgebundenen Branchen der Metall- und Elektroindustrie sowie der chemischen Industrie zurückbleiben; die Differenz beträgt rund 10 Prozent. "Die öffentlichen Arbeitgeber nehmen die Beschäftigten von zwei Seiten in die Zange: Durch die zunehmend schwierige Personalausstattung steigt einerseits die Arbeitsbelastung, und es erhöhen sch die krankheitsbedingten Ausfälle. Andererseits kürzen bis auf ein Land alle Länder und der Bund die Besoldungerhöhungen", so Elke Hannack. "Die Dienstherren gefährden mit ihrer restriktiven Personalpolitik und den Sonderlasten, die den Beamtinnen und Beamten auferlegt werden, die Handlungsfähigkeit des öffentlichen Dienstes."
Nicht nur bei der Besoldung, auch bei den Arbeitszeiten gibt es große Unterschiede. In einigen Bundesländern werden 40 Stunden in der Woche gearbeitet, in anderen 41, in Hessen sind es sogar 42. Der DGB fordert, die Wochenarbeitszeit einheitlich auf Tarifniveau zu senken und die Besoldungslücken zu schließen. Letzteres hat auch das Bundesverfassungsgericht angemahnt: 2015 hat es den Spielraum der Gesetzgeber eingeschränkt, um die Dynamik der Auseinanderentwicklung zu begrenzen.
Der Besoldungsreport stellt die aktuelle Situation anhand der Besoldungsgruppen A7, A9 und A13 dar.