Deutscher Gewerkschaftsbund

08.12.2020

DGB-Index Gute Arbeit: Homeoffice und mobile Arbeit

Die Corona-Pandemie hat bei mobiler Arbeit das Homeoffice in den Fokus gerückt. Doch mobile Arbeit hat viele Formen: Arbeit bei Kundinnen und Kunden, auf dem Bau, auf Dienst- und Geschäftsreisen oder an wechselnden Unternehmensstandorten. Der Report 2020 des DGB-Index Gute Arbeit zeigt: Einerseits haben Beschäftigte in mobiler Arbeit mehr eigene Gestaltungsmöglichkeiten, andererseits sind sie auch höheren Belastungen ausgesetzt.

Mann (von hinten aufgenommen) mit Tablet- und Laptop-Computer

Colourbox.de

Beispiel: Ständige Erreichbarkeit

Während laut Report 2020 des DGB-Index Gute Arbeit nur 15 Prozent der Beschäftigten mit festem Arbeitsplatz auch außerhalb der normalen Arbeitszeit erreichbar sein müssen, ist der Anteil bei Beschäftigten mit mobilen Arbeitsformen durchgängig höher - bei Beschäftigten mit Homeoffice beispielsweise fast 40 Prozent und bei Beschäftigten, die an öffentlichen Orten arbeiten sogar mehr als 50 Prozent.

Während nur 15 Prozent der Beschäftigten mit festem Arbeitsplatz auch außerhalb der normalen Arbeitszeit erreichbar sein müssen, ist der Anteil bei Beschäftigten mit mobilen Arbeitsformen durchgängig höher - bei Beschäftigten mit Homeoffice beispielsweise fast 40 Prozent und bei Beschäftigten, die an öffentlichen Orten arbeiten sogar mehr als 50 Prozent.

DGB-Index Gute Arbeit

Beispiel: Überlange Arbeitszeiten

Ähnlich sieht es bei der Arbeitszeitbelastung aus: Während gerade einmal 6 Prozent der Beschäftigten mit festem Arbeitsplatz Arbeitszeiten von mehr als 48 Stunden haben, sind es bei Beschäftigten in mobiler Arbeit bis zu 20 Prozent.

Während gerade einmal 6 Prozent der Beschäftigten mit festem Arbeitsplatz Arbeitszeiten von mehr als 48 Stunden haben, sind es bei Beschäftigten in mobiler Arbeit bis zu 20 Prozent.

DGB-Index Gute Arbeit

"Mobile-Arbeit-Gesetz" muss um Mitbestimmungsrechte erweitert werden

"In nur rund einem Drittel der Betriebe, die Home Office und mobile Arbeit anbieten, gibt es dazu Betriebsvereinbarungen", so der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann. "Dabei wissen wir, dass Mitbestimmung unerlässlich ist, wenn es darum geht, Arbeit zu gestalten und Beschäftigte ausreichend zu schützen. Das geplante 'Mobile-Arbeit-Gesetz' muss unbedingt um ein Mitbestimmungsrecht für die Einführung und Ausgestaltung von mobiler Arbeit erweitert werden. Das ist eine Voraussetzung dafür, dass mobile Arbeit tatsächlich zu besseren Arbeitsbedingungen und zu mehr Arbeitszeitsouveränität für die Beschäftigten führt."

DGB-Index Gute Arbeit: Jahresbericht 2020 und Report 2020 zu Homeoffice und mobiler Arbeit

DGB-Index Gute Arbeit: Jahresbericht 2020

DGB-Index Gute Arbeit Report 2020: Mehr als Homeoffice - Mobile Arbeit in Deutschland


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