Deutscher Gewerkschaftsbund

06.02.2019
Digitalisierung

Künstliche Intelligenz darf kein Selbstzweck sein

Systeme müssen das Wohlbefinden der Menschen verbessern

Ein bisschen Lob und viel Kritik: Der DGB fordert die Europäische Kommission auf, die geplanten Leitlinien für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) nachzubessern. Unter anderem muss eine ethische Komponente zur Förderung von Guter Arbeit und sozialem Fortschritt ergänzt werden. 

 

Mann im Anzug tippt auf visualisierte Datenströme

DGB/olegdudko/123rf.com

Ethische Leitlinien und konkrete Handlungsempfehlungen

Wie sieht vertrauenswürdige Künstliche Intelligenz (KI) aus? Dazu hat die Europäische Kommission von einer Expertengruppe Leitlinien ausarbeiten lassen, das Konsultationsverfahren ging am vergangenen Freitag zu Ende. Der DGB ist mit dem Ergebnis nicht zufrieden und mahnt Nachbesserungen an. Doch es gibt auch positive Ansätze.

Grundsätzlich gut: Die Leitlinien benennen nicht nur ethische Grundsätze, sie formulieren auch konkrete Handlungsempfehlungen. Sie stellen heraus, wie wichtig der soziale Dialog bei der Entwicklung von KI-Sytemen ist, und sie wollen die Nachvollziehbarkeit bei der Wirkungsweise sicherstellen.

Abschätzung der technischen und sozialen Folgen 

Was fehlt ist eine ethische Komponente zur Förderung von Guter Arbeit und sozialem Fortschritt. Ökonomische und strategische Fragen zum Einsatz von KI in Bezug auf die Veränderung von Wertschöpfung, Wirtschaftsstrukturen, Arbeitsmärkten und Beschäftigung werden in den Leitlinien weitgehend ausgeblendet. Und auch wenn KI dazu beitragen kann, gesellschaftliche Herausforderungen zu bewältigen: Man kann nicht davon ausgehen, dass auf europäischer Ebene wirtschaftliche Interessen zur Anwendung und Verwertung von KI-Systemen generell deckungsgleich sind mit politischen Ansprüchen zur Lösung von gesellschaftlichen Problemen.

"Gute Arbeit by Design"

Nach Auffassung des DGB soll „Gute Arbeit by design“ zum Grundprinzip für den Einsatz von KI in der Arbeitswelt werden. Das heißt: Beschäftigte und deren Interessenvertretungen müssen schon bei der Konzeption von neuen Systemen in die Planungen miteinbezogen werden und auch bei der Definition von Zielen mitbestimmen dürfen. Die aktuellen Leitlinien legen einen solchen gleichberechtigten Aushandlungsprozess zwischen den verschiedenen Stakeholdern jedoch nicht fest. Das muss dringend ergänzt werden. Außerdem sollte künftig systematisch erforscht werden, welche Wechselwirkungen es zwischen Künstlicher Intelligenz und Gesellschaft gibt, zum Beispiel im Hinblick auf Datennutzung und nötige Qualifizierungen der Menschen. 


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