Deutscher Gewerkschaftsbund

27.04.2015
Mindestlohn

Handwerks-Vizepräsidenten für "Mindestlohn ohne Einschränkungen"

Der Vizepräsident des Deutschen Handwerkskammertags, Klaus Feuler, sowie Vizepräsidenten der deutschen Handwerkskammern haben den Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) für seine Haltung zum Mindestlohn kritisiert. Das Mindestlohngesetz sei kein "Bürokratiemonster". In Branchen ohne Tarifbindung brauche es "einen Mindestlohn ohne Einschränkungen".

Tischler / Schreiner mit Hobel hobelt Holz, Holzspäne

DGB/Simone M. Neumann

Handwerk: "Mit Mindestlöhnen nur gute Erfahrungen gemacht"

Die Arbeitnehmer-Vizepräsidentinnen und -präsidenten des Deutschen Handwerkskammertags sowie der deutschen Handwerkskammern haben im Vorfeld des Koalitionsausschusses (26. April) in einem Schreiben an Bundeskanzelrin Angela Merkel dafür plädiert, den gesetzlichen Mindestlohn im Interesse des Handwerks weiter zu stärken.

Hintergrund

Sowohl in den 53 deutschen Handwerkskammern als auch im Deutschen Handwerkskammertag sitzen ArbeitnehmervertreterInnen mit einem Drittel der Mandate in den Gremien der so genannten Selbstverwaltung, wie etwa den Vollversammlungen der Kammern. Auch die Präsidien der Kammern und des Handwerkskammertags sind so gewählt. Deshalb ist immer eine/r der Vizepräsident/innen der Kammern und des Kammertags von der Arbeitnehmerseite.

"Das Handwerk hat mit Mindestlöhnen seit Jahrzehnten nur gute Erfahrungen gemacht" heißt es dort. Denn in diversen Handwerksbranchen gelten seit langer Zeit von Arbeitgebern und Gewerkschaften gemeinsam beantragte, allgemein verbindliche Branchen-Mindestlöhne. "Auch der gesetzliche Mindestlohn wird der Branche nutzen. Die Argumente des ZDH, die den Mindestlohn und die Arbeitszeitdokumentation als 'Bürokratiemonster' bezeichnen, sind falsch und schaden dem Handwerk."

Arbeitszeit-Dokumentation ist selbstverständlich – und keine Bürokratie

Grundlage des Schreibens an die Kanzlerin ist ein Positionspapier der VizepräsidentInnen, das diese auf ihrer Arbeitstagung am 24. und 25. April in Cottbus verabschiedet hatten. "Die ArbeitnehmervizepräsidentInnen betonen die Bedeutung der Dokumentationspflicht für die korrekte Anwendung des Mindestlohns. Für die Umsetzung ist es entscheidend, dass die geleistete Stundenanzahl genau erfasst wird. Jede Einschränkung der Dokumentationspflichten behindert daher die wirksame Umsetzung des Mindestlohngesetzes", heißt es in dem Positionspapier. Und weiter:

Grundsätzlich gilt: Wer seine Beschäftigten ehrlich bezahlen und nicht bewusst um Lohn prellen will, muss ohnehin die Arbeitszeit genau erfassen. Das galt schon immer (§ 16 Arbeitszeitgesetz), mit oder ohne Mindestlohngesetz.

Handwerk braucht mehr Tarifbindung

"Der gesetzliche Mindestlohn ist ein wichtiger Schritt für eine bessere Ordnung des Arbeitsmarktes. Es ist ein erster Schritt – das Mindeste", betonen die VizepräsidentInnen. "Die ArbeitnehmervertreterInnen in den Handwerkskammern setzen sich für flächendeckende Tarifverträge ein. In Branchen ohne Tarifbindung benötigen die Arbeitnehmer einen Mindestlohn ohne Einschränkungen."

Die Arbeitnehmer-VizepräsidentInnen des Handwerks unterstützen in ihrem Schreiben an die Kanzlerin außerdem die DGB-Forderungen nach flankierenden Maßnahmen zum Mindestlohn-Gesetz.


DGB-Broschüre: Argumente für Mindestlöhne im Handwerk


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