Bisher können multinationale Konzerne unterschiedliche nationale Gesetze ausnutzen und so ihre Steuerlast verringern. Damit soll nun Schluss sein. Mit Einführung einer globalen Mindeststeuer sollen Steueroasen ausgetrocknet und Konzerne stärker in die Zahlungspflicht genommen werden.
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Multinationale Konzerne können Unterschiede zwischen Steuergesetzen verschiedener Nationalstaaten ausnutzen, um ihre Steuerlast zu reduzieren. Seit Jahren beraten Staaten im Rahmen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) darüber, wie das verhindert werden kann. Eine für Ende des Jahres angestrebte Einigung musste nun mit ungewissem Ausgang ins nächste Jahr vertagt werden.
Es droht, dass eine große Chance vertan wird, Konzerne angemessen zur Finanzierung der öffentlichen Haushalte heranzuziehen, die trotz – und zum Teil sogar gerade wegen der weltweiten Corona-Pandemie Rekord-Profite einfahren. Im Fokus der EU-Staaten stehen insbesondere Versandhändler, Internetplattformen und Softwareanbieter, die meist nur lächerlich wenig Körperschaftsteuer auf ihre Gewinne zahlen.
Einen sinnvollen Regulierungsansatz stellen besonders die Bemühungen um eine globale Mindeststeuer dar: So verschieben Konzerne die Gewinne gerne zu einem Steueroasenstandort, um dem höheren Steuersatz am Ort der Wertschöpfung zu entgehen. Nach dem Vorschlag der OECD-Arbeitsgruppe würde dies beim Unterschreiten eines bestimmten Steuersatzes künftig sinnlos. Dann könnte der Staat, aus dem die Gewinne abgezogen werden, diese dennoch mit der Differenz zwischen dem eigenen und dem fremden Steuersatz (im Steuerparadies) belasten.
Die Höhe dieser Schwelle wird jedoch heiß diskutiert: Während zurzeit ein Basisszenario mit einem Mindeststeuersatz von 12,5 Prozent im Gespräch ist, steht auch noch ein um fünf Prozentpunkte höherer Steuersatz zur Diskussion. Der Unterschied: Bei 12,5 Prozent ließen sich für die Staatshaushalte global (ohne USA) bis zu 81 Milliarden US-Dollar zusätzlich erzielen, bei 17,5 Prozent bis zu 137 Milliarden (siehe Grafik). Allerdings müssten sich dann umso mehr Staaten von ihrem Dasein als Steuerparadies für Konzerne verabschieden.
DGB /Quelle: OECD
Außerdem diskutiert die OECD, ob die Rechte zur Besteuerung multinationaler Konzerne zwischen den Staaten neu aufgeteilt werden sollen. Der Grund: Bislang wird die Körperschaftsteuer nur dort fällig, wo die Konzerne ansässig sind. Länder, in denen sie zwar Umsätze machen, aber keine Niederlassung haben, bekommen von den Gewinnsteuern nichts ab.
Eine Neuaufteilung der Besteuerungsrechte ist höchst umstritten: Diesseits des Atlantiks hat man vor allem US-Digitalkonzerne wie Google, Amazon und Facebook im Auge. Die USA lehnen eine einseitige Belastung dieser Konzerne aber ab und drohen sogar mit Vergeltung. Deswegen schlägt die OECD die Einbeziehung weiterer »verbraucherorientierter« Geschäftsmodelle vor, was wiederum europäische Konzerne zur Gegenwehr auf den Plan ruft.
Fazit: Ein ausreichend bemessener Mindeststeuersatz muss kommen, um den destruktiven Wettlauf um die niedrigsten Gewinnsteuern zu beenden. Eine Einigung darf weder von der Zustimmung der Steueroasen abhängig sein, noch davon, ob man bei der Verhandlung um die Besteuerungsrechte vom Fleck kommt. Multinationale Konzerne müssen angemessen Steuern zahlen.