Deutscher Gewerkschaftsbund

10.07.2019

Regierung muss bei Entgelttransparenzgesetz nachschärfen!

Gleiches Gehalt für Frauen und Männer bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit – das war das selbsterklärte Ziel des Gesetzes zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen zwischen Frauen und Männern (EntgTranspG), das vor zwei Jahren in Kraft getreten ist. Nun bestätigt die in dem Gesetz vereinbarte Evaluation, dass es in der jetzigen Form nicht die beabsichtigte Wirkung entfaltet. Der Evaluationsbericht wurde am Mittwoch 10.07., im Kabinett beschlossen.

Münzstapel niedrig und Hoch mit Mann und Frau Symbol zur Darstellung der Lohnlücke

DGB/Le Moal Olivier/123RF.com

DGB-Vize Elke Hannack erklärt:

"Jetzt haben wir es schwarz auf weiß: Alle drei Kernelemente des Gesetzes – Auskunftsanspruch, Prüfverfahren und Berichtspflicht – entfalten in der jetzigen Form nicht die beabsichtigte Wirkung. Das Gesetz ist in seiner aktuellen Fassung an den entscheidenden Stellen nicht konsequent ausgestaltet und bleibt weit hinter dem selbstgesteckten Ziel zurück, gleiche Löhne für Frauen und Männer zu erreichen. Insgesamt nur 2 Prozent aller befragten Beschäftigten (entspricht 43 Anfragen, 21 davon von Frauen und 22 von Männern), davon 4 Prozent in großen Unternehmen mit mehr als 200 Beschäftigten, haben Gebrauch von ihrem Auskunftsrecht über die Höhe der Entlohnung vergleichbarer Tätigkeiten gemacht. Weniger als die Hälfte der dazu aufgeforderten Unternehmen (45 Prozent) haben eine Überprüfung ihrer betrieblichen Entgeltstrukturen durchgeführt, im Öffentlichen Dienst überprüfte sogar nur ein Viertel diese.

Damit das Gesetz Wirkung zeigen kann, muss es jetzt endlich wirkmächtig gestaltet sein! Die wichtigsten Stellschrauben:

Der Auskunftsanspruch muss für alle Beschäftigten gelten, unabhängig von der Größe des Betriebs. Denn zwei Drittel der Frauen arbeiten in kleinen und mittleren Unternehmen und sind vom Gesetz bisher ausgeschlossen. Zudem braucht es eine Pflicht zur Durchführung zertifizierter Prüfverfahren und Berichte, statt der bloßen Aufforderung – sowie empfindliche Sanktionen bei Nichterfüllung. Nicht zuletzt muss den Beschäftigten mit der Möglichkeit einer Verbandsklage* der Rücken gestärkt werden, damit sie mit der erhaltenen Auskunft im Falle der Entgeltdiskriminierung und der Durchsetzung ihrer Rechte nicht alleine dastehen!

Der DGB fordert die Bundesregierung auf, den offenkundigen Handlungsbedarf anzupacken und das Gesetz an den relevanten Punkten scharf zu stellen. Es ist eine Frage der Gerechtigkeit, dass Frauen für gleiche und gleichwertige Arbeit auch gleich verdienen – Transparenz der Gehälter ist ein wichtiger Baustein!“

*Das Gesetz sieht bislang zwar den Auskunftsanspruch vor, jedoch keinen Automatismus, dass der Arbeitgeber in einem solchen Fall die Diskriminierung zu beseitigen hat. Dafür muss im Falle des Falles erst der individuelle Rechtsweg eingeschlagen werden. Für eine einzelne Person hat dies mitunter gravierende Auswirkungen auf das Verhältnis Arbeitnehmer- Arbeitgeber.


DGB-Stellungnahme zur Evaluation des Entgelttransparenzgesetzes (PDF, 240 kB)

Für den DGB ist das Entgelttransparenzgesetz nicht konsequent genug und bleibt weit hinter den Erfordernissen zurück. Die Evaluation bestätigt Handlungsbedarf, um das Gesetz an relevanten Punkten scharf zu stellen. Der DGB fordert in seiner Stellungnahme weitere Instrumente, um die Transparenz von Entgeltstrukturen zuverbessern.

Die wichtigsten Punkte im Überblick (PDF, 52 kB)

Kurze Zusammenfassung der DGB-Stellungnahme zur Evaluation des Gesetzes zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen zwischen Frauen und Männern.


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