Zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts, nach dem das Betreuungsgeld nicht in die Zuständigkeit des Bundes fällt und damit nichtig ist, sagte die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack:
„Wir begrüßen das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ausdrücklich. Der DGB hat von Beginn an davor gewarnt, das Betreuungsgeld einzuführen. Dass der Staat einerseits öffentliche Daseinsvorsorge, nämlich Kita-Plätze anbietet, aber zugleich die Nichtinanspruchnahme finanziell belohnt - dieser bislang einmalige und absurde Vorgang ist damit hoffentlich Geschichte.
Die ,Herdprämie' war und ist nicht zeitgemäß. Sie ist bildungs-, gleichstellungs- und integrationspolitisch auch nicht vertretbar.
Die nun frei werdenden Gelder sollten in den bedarfsgerechten und flächendeckenden Ausbau und in die Qualität der frühkindlichen Bildung und Betreuung investiert werden. Der Bedarf ist offensichtlich: Die Zahl der Kinder, die in Kitas betreut werden, steigt. Immer mehr Eltern wollen das.“
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