Deutscher Gewerkschaftsbund

23.10.2014
Kommentar

Hoffmann: Arbeitgeber bei Tarifeinheit in der Verantwortung

Der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann sieht beim Thema Tarifeinheit die Arbeitgeber in der Verantwortung. Wer sich aus der Tarifbindung verabschiede und mit Leiharbeit und Werkverträgen Belegschaften spalte, "muss sich nicht wundern, wenn sich im Betrieb Partikularinteressen herausbilden". Für den DGB sei der Grundsatz "ein Betrieb, ein Tarifvertrag" weiter zentral für solidarischen Zusammenhalt.

DGB-Vorsitzender Reiner Hoffmann

DGB/Simone M. Neumann

Gefahr für den Frieden

Ein Kommentar von Reiner Hoffmann

Nach den Streiks der vergangenen Woche wird der Ruf nach einer Tarifeinheit immer lauter, die Politik fühlt sich in ihrem Plan für ein Gesetz bestätigt, vom Streik Betroffene fordern es vehement ein. Schluss mit den Streiks, Frieden im Betrieb, und rollende Züge! Die aktuelle Debatte ist ein guter Anlass, daran zu erinnern, warum die Gewerkschaften sich vor 65 Jahren, nach den grausamen Erfahrungen des Zweiten Weltkriegs, unter dem Dach des DGB als Einheitsgewerkschaft gegründet haben. Neben der parteipolitischen Unabhängigkeit war es vor allem der Grundsatz "ein Betrieb, eine Gewerkschaft, ein Tarifvertrag", der die Sozialpartnerschaft in Deutschland über viele Jahrzehnte geprägt hat – und in der Streiks selten sind. Die Konkurrenz der Arbeitnehmer untereinander zu verhindern, war und ist auch heute eine wesentliche Aufgabe der Gewerkschaften. Ziel ist, gemeinsam für die Interessen aller in einem Betrieb zu kämpfen - eine solidarische Tarifpolitik.

"Der Weg in die derzeitigen Kämpfe ist weit älter – und der Verursacher steht auf der anderen Seite: Es sind Arbeitgeber, die sich immer häufiger ihrer sozialen Verantwortung entziehen."

Die Ursache dafür, dass dieser Frieden derzeit so nachhaltig erschüttert scheint, dass in Betrieben Gewerkschaften aufeinander losgehen, ist weniger bei den Gewerkschaften zu suchen. Und die Entwicklung dahin hat auch nicht 2010 angefangen, als das Bundesarbeitsgericht den Spartengewerkschaften mehr Rechte zugestanden hat. Der Weg in die derzeitigen Kämpfe ist weit älter – und der Verursacher steht auf der anderen Seite: Es sind Arbeitgeber, die sich immer häufiger ihrer sozialen Verantwortung entziehen.

Seit Jahren wird die Tarifbindung der Arbeitgeber geringer – statt über Produkte und Dienstleistungen mit hoher Qualität zu konkurrieren, ziehen es viele vor, über den Abbau von Arbeitnehmerrechte und die Senkung von Lohnkosten systematisch einen Wettbewerb nach unten zu betreiben. Viele Arbeitgeber entziehen sich ihrer tarifpolitischen Verantwortung, indem sie erst gar nicht einem Arbeitgeberverband beitreten.

"Zuletzt steht dann ein Leiharbeiter neben einem Werkvertragsarbeiter neben einem Stammbeschäftigten – und alle erhalten, bei gleicher Leistung, unterschiedliche Löhne. Dass das auf lange Sicht nicht gut gehen kann ist offensichtlich."

Bestes Beispiel dafür ist die Fleischwirtschaft. Damit es nicht so auffällt, wie die Tariflandschaft ausgehöhlt wird, wurde vor rund 15 Jahren als Deckmantel die OT-Mitgliedschaft eingerichtet (Ohne Tarifbindung). Damit ist man zwar im Verband, muss aber nicht alle Pflichten einhalten. Gerne wird auch ein „Blitzwechsel“ ermöglicht: Wem neue Vereinbarungen im Zuge von Tarifverhandlungen nicht passen, kann von einem Tag auf den anderen in die OT-Mitgliedschaft wechseln, heraus aus der Verantwortung.

Das alleine würde schon reichen, um zu hinterfragen, wer an der Tarifeinheit und dem Betriebsfrieden gesägt hat. Hinzu kommt aber ein weiterer Trend: Die Fragmentierung der Betriebe, um Kosten zu sparen. Da wird dann hier mal die Logistik ausgelagert, und dort der Stammarbeitsplatz mit Leiharbeitern oder Werkverträgen besetzt, oder im Einzelhandel mit Minijobs jongliert, um die Löhne zu drücken. Zuletzt steht dann ein Leiharbeiter neben einem Werkvertragsarbeiter neben einem Stammbeschäftigten – und alle erhalten, bei gleicher Leistung, unterschiedliche Löhne. Dass das auf lange Sicht nicht gut gehen kann, ist offensichtlich. Das ist eine Personalpolitik der unteren Linie, deren Früchte sich nun abzeichnen. Der Mindestlohn ist hier endlich die Grenze, die eingezogen wird, aber er reicht bei weitem nicht aus.

"Wer Solidarität und Einigkeit im Betrieb haben will, muss sie auch als Arbeitgeber im Umgang mit Mitarbeitern zeigen. Wer eine Tarifeinheit will, muss im eigenen Betrieb die Basis dafür schaffen."

Wer so vorgeht, muss sich nicht wundern, wenn sich im Betrieb Partikularinteressen herausbilden, wenn Menschen beginnen, gegeneinander zu kämpfen, statt miteinander, und einzelne Gewerkschaften darauf bestehen, ihre Interessen gegen jedes solidarische Prinzip, gegen andere Beschäftigte eines Betriebes durchzusetzen. Solidarität ist eben nicht etwas, was man nur Arbeitnehmern und Gewerkschaften abverlangen kann. Wer Solidarität und Einigkeit im Betrieb haben will, muss sie auch als Arbeitgeber im Umgang mit Mitarbeitern zeigen. Wer eine Tarifeinheit will, muss im eigenen Betrieb die Basis dafür schaffen – oder besser halten, und nicht in die tarifpolitische Verantwortungslosigkeit flüchten. 

Tarifpluralität ist damit keineswegs ausgeschlossen, das Recht, dass mehrere Gewerkschaften in einem Betrieb Mitglieder haben und werben. Es gibt sie, und ein gutes Beispiel war dafür die Bahn.

"Wer den DGB-Gewerkschaften vorwirft, nur die Spartengewerkschaften bekämpfen zu wollen, kennt sich historisch nicht aus und verkennt somit die aktuelle Herausforderung."

Aber hier zeigt sich eine Grenze: Wenn die gleiche Tätigkeit im Betrieb aufgrund unterschiedlicher Tarifverträge unterschiedlich für gewerkschaftlich Organisierte entlohnt wird, dann gibt es keine Verteilungsgerechtigkeit im Betrieb, die sich an einem ausgehandelten, transparenten und abgestuften System von Können und Leistung orientiert. Dann holt sich die kampfstärkere Gruppe immer den größeren Teil vom Kuchen, zu Lasten der anderen – denn der Kuchen wird nicht größer. Und wo es keine Verteilungsgerechtigkeit gibt, wo das Lohngefälle wächst, gibt es auch keinen Frieden, und kein Miteinander, und schon gar kein gemeinsames Auftreten gegenüber dem Arbeitgeber. Das schadet den Arbeitnehmerinteressen, und damit den Gewerkschaften. Mag sein, dass heute ein Beschäftigter profitiert, wenn er mit seiner Gewerkschaft besonders gute Löhne und Arbeitszeiten herausstreikt – aber morgen wird er darauf angewiesen sein, dass die Belegschaft zusammenhält, und dann wird er diese Solidarität nicht finden.

Das ist der Grund, warum die DGB-Gewerkschaften auf dem Bundeskongress im Mai deutlich gemacht haben, dass sie den Grundsatz, ein Betrieb ein Tarifvertrag, also Tarifeinheit, für den solidarischen Zusammenhalt für ganz zentral halten. Nicht, um kleineren Gewerkschaften das Recht zu nehmen, für ihre Interessen einzutreten – dass sie das dürfen, ist selbstverständlich. Wer den DGB-Gewerkschaften vorwirft, nur die Spartengewerkschaften bekämpfen zu wollen, kennt sich historisch nicht aus und verkennt somit die aktuelle Herausforderung. Deshalb hat der DGB auch zwei Bedingungen formuliert: Eine gesetzlicher Vorstoß muss verfassungskonform sein und darf das Streikrecht nicht einschränken. Ein Gesetz ist daher keine einfache Lösung.

Die Antwort liegt auch in der Hand der Gewerkschaften, die kooperieren sollten, statt sich zu bekämpfen. Und sie liegt vor allem in der Hand zahlreicher Arbeitgeber und ihrer Verbände, die endlich wieder zur Tarifbindung, zur sozialen Verantwortung gegenüber dem Arbeitnehmer zurückfinden müssen.

Der Kommentar ist in verkürzter Version ursprünglich in DIE ZEIT (Ausgabe vom 23.10.2014) erschienen.


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