In den kommenden Tagen werden viele Menschen ihre Briefwahlunterlagen zur Sozialwahl im Briefkasten finden. DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach erklärt in der Kolumne "Gastwirtschaft" der Frankfurter Rundschau, was die Selbstverwalter in den Sozialversicherungen leisten können.
DGB/Simone M. Neumann
Annelie Buntenbach ist Mitglied des DGB-Bundesvorstandes. Sie schreibt regelmäßig als Autorin für die Kolumne Gastwirtschaft der Frankfurter Rundschau.
Zugegeben: Das Wort Selbstverwaltung hat es nicht in den US-amerikanischen Sprachschatz geschafft – so wie Kindergarten, Realpolitik oder Oktoberfest. Trotzdem ist die Selbstverwaltung eine „deutsche Spezialität“, die es nirgendwo sonst gibt. Zugegeben: Selbstverwaltung ist manchmal mühsam und langwierig. Aber sie sorgt dafür, dass unterschiedliche Interessen auf den Tisch kommen und nach Möglichkeit ausgeglichen werden. Der Hintergedanke ist seit Bismarcks Zeiten gleich: Diejenigen, die die Sozialversicherungen finanzieren und gleichzeitig auf ihre Leistungen angewiesen sind, sollen in Verwaltungs- und Entscheidungsprozesse einbezogen werden.
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Bei den Sozialwahlen wählen die Versicherten ihre Vertreterinnen und Vertreter in die so genannte Selbstverwaltung der Sozialversicherungsträger – also bei der gesetzlichen Rentenversicherung, den gesetzlichen Krankenkassen und der gesetzlichen Unfallversicherung. Wie die Wahl abläuft und was sie als Wählerin oder Wähler beachten müssen, erklären wir auf der DGB-Webseite zur Sozialwahl.
Die soziale Selbstverwaltung ist unterschiedlich organisiert. Bei der Rentenversicherung und den meisten Krankenkassen sind Arbeitgeber und Versicherte paritätisch vertreten. Sie stellen den Haushalt auf, kontrollieren die Haushaltsführung, wählen die Vorstände und kontrollieren die Verwaltung. Die Gesetze machen sie allerdings nicht.
Ich habe mir erlaubt so grundsätzlich zu werden, weil Sie voraussichtlich in den nächsten Tagen Ihre Unterlagen für die Sozialwahlen 2017 im Briefkasten finden werden. Und vielleicht fragen Sie sich: Was haben diese Selbstverwalter je für mich getan? Mehr als auf den ersten Blick erkennbar ist: In der Unfallversicherung geht es zum Beispiel um den Schutz vor Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gefahren. Dabei bewegen sich die Selbstverwalter im Spannungsfeld von ökonomischen Interessen und notwendigem Arbeitsschutz.
In der Rentenversicherung treffen die Selbstverwalter grundsätzliche Entscheidungen über einen möglichst erfolgreichen und reibungslosen Wiedereinstieg in den Job nach Krankheit oder Unfall. Und bei den Krankenkassen soll gute Versorgung bei effizientem Einsatz der Mittel sichergestellt werden. Dabei kann es sehr konkret werden: So führten die Selbstverwalter einer Krankenkasse vor einiger Zeit eine lebhafte Auseinandersetzung über Kosten und Qualität eines künftigen Kassen-Hörgerätes. Am Ende fiel die Entscheidung für ein besseres Modell. Vielleicht fällt Ihnen diese Episode wieder ein, wenn Sie den Sozialwahl-Umschlag in der Hand halten. Ich würde mich freuen.
Erschienen in: Frankfurter Rundschau, "Gastwirtschaft", 08.04.2017
Annelie Buntenbach: Kolumnen zu Wirtschaft, Arbeit, Sozialpolitik
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