Gewerkschaften und Tarifverträge zahlen sich aus – auch beim Weihnachtsgeld: Fast 80 Prozent der Beschäftigten in tarifgebundenen Betrieben erhalten diese Sonderzahlung vom Arbeitgeber. In Betrieben und Branchen ohne Tarifvertrag sind es nur knapp über 40 Prozent. Das zeigt eine Umfrage des WSI-Tarifarchivs.
An der Online-Umfrage des Internetportals www.lohnspiegel.de, das vom WSI-Tarifarchiv und der Hans-Böckler-Stiftung betreut wird, haben sich mehr als 40.000 Beschäftigte beteiligt.
Im Schnitt gibt es für 53 Prozent aller Beschäftigten eine Jahressonderzahlung in Form eines Weihnachtsgeldes.
Die Analyse der Umfragedaten zeigt aber auch: Die Chancen auf Weihnachtsgeld sind ungleich verteilt. Neben der Tarifbindung gibt es weitere Faktoren, die dabei eine Rolle spielen.
Auch bei den Branchen und der Höhe des Weihnachtsgelds gibt es große Unterschiede.
Ein klassisches 13. Monatsgehalt im Sinne einer Sonderzahlung von 100 Prozent eines Monatsengeltes erhalten die Beschäftigtenin der Chemischen Industrie, Teilen der Energiewirtschaft, in der Süßwarenindustrie, bei der Deutschen Bahn AG, im Bankgewerbe sowie in einzelnen westdeutschen Tarifregionen der Textilindustrie und dem privaten Transport- und Verkehrsgewerbe.
In der Eisen- und Stahlindustrie werden sogar 110 Prozent eines Monatsentgeltes gezahlt, wobei hier Weihnachts- und Urlaubsgeld zu einer Jahressonderzahlung zusammengelegt wurden.
Mit 95 Prozent eines Monatsentgeltes liegt das Weihnachtsgeld in der Druckindustrie und in der Papier und Pappe verarbeitenden Industrie leicht unterhalb eines vollen 13. Monatsentgeltes. Im Versicherungsgewerbe werden 80 Prozent eines Monatsgehalts gezahlt, im Einzelhandel in den westdeutschen Tarifbereichen vorwiegend 62,5 Prozent, in den Tarifgebieten der westdeutschen Metallindustrie überwiegend zwischen 25 und 55 Prozent und im Hotel- und Gaststättengewerbe in Bayern 50 Prozent.
Im öffentlichen Dienst (Gemeinden) beträgt die Jahressonderzahlung, die an die Stelle des früher üblichen Weihnachts- und Urlaubsgeldes getreten ist, je nach Vergütungsgruppe zwischen 52 und 85 Prozent des Monatsentgeltes.
(Quelle: www.boeckler.de)