Staat subventioniert Armutslöhne mit Milliardenbeträgen
Entwicklung erwerbstätige und arbeitslose Hartz-IV-AufstockerInnen
Veränderung September 2005 gegenüber Dezember 2007 (in Prozent).
Die Berechungen des Bereichs Arbeitsmarktpolitik basieren auf offiziellen Zahlen der Bundesagentur für Arbeit. Nachzulesen ist die DGB-Analyse in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift Soziale Sicherheit. Demnach musste der Staat Beschäftigte mit Bruttoerwerbseinkommen über 800 Euro mit 2,3 Milliarden Euro unterstützen. Noch einmal 2,1 Milliarden kommen, laut DGB-Analyse, für die Aufstockung von sozialversicherten Teilzeitbeschäftigten hinzu. Denn während die Zahl der Arbeitslosen Hartz-IV-EmpfängerInnen zwischen September 2005 und Dezember 2007 um 19,4 Prozent sank, stieg die Zahl der AufstockerInnen um ein Vielfaches.
Besonders betroffen sind die Leiharbeitsbranche, das Gast- und Verkehrsgewerbe sowie die Reinigungsdienste. Allein dort arbeitet ein Drittel der AufstockerInnen. Die Erwachsenenbildung und sowie Wach- und Sicherheitsdienste seien, so DGB-Autor Wilhelm Adamy, ebenfalls überproportional vertreten. Diese indirekte finanzielle Förderung einzelner Betriebe und Branchen werde noch durch die staatliche Subventionierung der Minijobs verstärkt. So komme im Gastgewerbe und in der Gebäudereinigung mittlerweile ein Mini-Jobber auf eine sozialversicherte Beschäftigung. „Armut trotz Erwerbstätigkeit kommt nicht nur den Betroffenen, sondern auch den Staat teuer zu stehen“, so die Studie. Gesetzliche Mindestlöhne als „untere Schranke“ seien dringend notwendig. Damit würde zum einen die staatliche Subventionierung von Mindestlöhnen gestoppt. Zum anderen hätten die Beschäftigten wieder Löhne in Aussicht von denen sie leben könnten.
>> DGB-Analyse in "Soziale Sicherheit" Ausgabe 6/7 2008



