DGB fordert umfangreiche Korrekturen in der Arbeitsmarktpolitik
Der Deutsche Gewerkschaftsbund hat sich für umfassende Korrekturen in der Arbeitsmarktpolitik ausgesprochen. Unter anderem müssten Ein-Euro-Jobs dringend zurückgefahren werden und durch qualitative Maßnahmen wie berufliche Weiterbildung ersetzt werden, sagte DGB-Arbeitsmarktexperte Wilhelm Adamy. Anlass ist die Anhörung zum Gesetzentwurf über die Neuausrichtung der Arbeitsmarktpolitischen Instrumente.
Von Wilhelm Adamy, Leiter DGB-Bereich Arbeitsmarktpolitik
Die Abschaffung von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM) wirkt sich nachteilig auf die Eingliederung von Langzeitarbeitslosen aus. Denn die viel kurzfristigeren Ein-Euro-Jobs – durchschnittliche Beschäftungsdauer sechs Monate - eröffnen weit niedrigere Eingliederungschancen auf dem Ersten Arbeitsmarkt. Der Bundesrechnungshof bestätigt die DGB-Kritik an Ein-Euro-Jobs, wenn er feststellt, dass 60 Prozent nach Beendigung dieser Maßnahmen weiter hilfebedürftig sind. Dabei sind Ein-Euro-Jobs nicht billiger als Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen. Weil die Zusätzlichkeit nicht überwacht wird, verdrängen sie weit mehr reguläre Arbeitsplätze, als dies durch ABM passiert. Zudem wird Arbeitgebern und Gewerkschaften in den Regionen vom Gesetz kein Mitbestimmungsrecht eröffnet. Dabei wissen diese am besten, wann Verdrängungseffekte auf dem Arbeitsmarkt zu befürchten sind. Ihnen sollte daher ein gemeinsames Vetorecht auch beim Einsatz von Ein-Euro-Jobs eingeräumt werden.
Mit den Hartz-Gesetzen wurden Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen zurückgefahren und durch die Ein-Euro-Jobs verdrängt. Seit 2004 halbierte sich die Zahl der ABM auf jetzt 46.000 Maßnahmen. Dem stehen derzeit 330.000 Hartz-IV-Empfänger mit Ein-Euro-Job gegenüber. Damit übertrifft dieses Instrument das vormalige Niveau von ABM bei weitem. Ein-Euro-Jobs müssen dringend zurückgefahren und durch qualitative Maßnahmen - wie berufliche Weiterbildung - ersetzt werden.
Finanzierung über Sozialbeiträge ist problematisch
Der DGB kritisiert ebenso, dass die Beitragszahler für die Defizite in der staatlichen Schulpolitik finanziell in die Haftung genommen werden. Wir unterstützen zwar, dass der nachträgliche Erwerb des Hauptschulabschluss besser gefördert werden soll. Doch die Finanzierung über Sozialbeiträge - selbst für Hartz-IV-Empfänger - ist verteilungspolitisch problematisch. Noch auf dem Bildungsgipfel hat sich die Politik dafür gefeiert, dass mehr Jugendliche künftig den Hauptschulabschluss erwerben sollen. Doch viele sinnvolle Maßnahmen für Hartz-IV-Empfänger werden nicht über Steuermittel des Fürsorgesystems finanziert. Stattdessen sollen wieder einmal die kleinen und mittleren Beitragszahler diese sinnvolle Aufgabe der Allgemeinheit bezahlen.
Projektförderung mit dem Experimentiertopf
Ein Streitpunkt ist ebenso der neu geplante „Experimentiertopf“, den der DGB unterstützt. Doch bisher sollen nur zwei Prozent des Eingliederungsvolumens (aktive Arbeitsförderung) im Sozialgesetzbuch zur Verfügung gestellt werden. Die Länder und Kommunen fordern mehr, was der Deutsche Gewerkschaftsbund unterstützt. Damit sollen passgenaue und individuelle Förderangebote gemacht werden. Auch die Projektförderung könnte damit wieder eröffnet werden. Etwa für Maßnahmen, die Jugendliche schrittweise an die Tagesstrukturierung heranführt, oder um örtliche Netzwerke - z. B. für Jugendliche oder Alleinerziehende – zu unterstützen.
Lohnkostenzuschüsse nicht bei Lohndumping
Langzeitarbeitslose, die von ARGen und Optionskommunen auf den Arbeitsmarkt vermittelt werden, erhalten oft kein Existenz sicherndes Einkommen – auch bei Vollerwerbstätigkeiten. Korrekturen der Zumutbarkeitsregelung sind überfällig. Hartz IV-Empfänger/-innen dürfen auf keine Vollzeitbeschäftigungen gezwungen werden, die Armut verfestigen, statt aus Hartz-IV herauszuführen.
Ebenso wenig darf die öffentliche Arbeitsvermittlung das Lohndumping über Sozialbeiträge oder Steuern begünstigen. Betriebe sollten Lohnkostenzuschüsse nur erhalten, wenn Arbeitgeber/-innen mindestens 7,50 Euro die Stunde bezahlen. Ebenso problematisch sind kurzfristige Trainingsmaßnahmen, weil Arbeitslose kostenlos im Büro oder der Produktion arbeiten. Hier sollten die Arbeitgeber zumindest eine Pauschale zahlen.
>> Berliner Zeitung: "Gewerkschaften fordern Ende der Ein-Euro-Jobs"
>> DGB-Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente



