DGB zum Urteil über „Ein-Euro-Jobs“: Unvereinbar mit internationalen Arbeitsnormen
Ein arbeitsloser Ingenieur hatte geklagt und verlor. Er verweigerte, 30 Stunden wöchentlich Hilfstätigkeiten wie ‚Folien um Bäume wickeln’ auszuüben – für 1,50 Euro die Stunde. Reguläre Beschäftigung werde verdrängt, argumentierte der Mann. Das Bundessozialgericht entschied, ihm könne das Arbeitslosengeld II um 30 Prozent gekürzt werden. DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach: „Ein-Euro-Jobs gehören auf den Prüfstand.“
DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach sagte am Dienstag in Berlin zum „Ein-Euro-Job“- Urteil des Bundessozialgerichts:
„Dieses Urteil ist gesellschaftspolitisch bedenklich und eine bittere Schlappe für den Kläger, dessen Qualifikation als Ingenieur entwertet wird, je länger er Hilfstätigkeiten wie ,Folien um Bäume wickeln’ ausführen muss.
Der DGB kritisiert schon lange, dass der massenhafte Einsatz von Ein-Euro-Jobs reguläre Beschäftigung verdrängt, für die Betroffenen kaum Perspektiven bringt und zur Ausweitung des Niedriglohnsektors führt. Auch die Prüfung des Bundesrechnungshofs belegt, dass die Wiedereingliederungsquoten bei Ein-Euro-Jobs mit höchstens 10 bis 15 Prozent so schlecht sind wie bei keinem anderen arbeitsmarktpolitischen Instrument.
Wenn Arbeitslose unter Androhung von Existenz gefährdenden Sanktionen gezwungen werden, Ein-Euro-Jobs anzunehmen, steht dies zudem im Widerspruch zu den Arbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation.
Wir fordern die Bundesregierung auf, bei der Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente nachzusteuern und endlich auch das wenig hilfreiche und außerdem vergleichsweise teure Instrument ,Ein-Euro-Job’ auf den Prüfstand zu stellen. Arbeitslose brauchen Qualifizierung und ausreichend Zeit, sich um Beschäftigung auf dem 1. Arbeitsmarkt zu bemühen.“



