Der Referentenentwurf sieht eine bessere ambulante medizinische Versorgung GKV-Versicherter und zahlreiche Änderungen im Leistungs- und Verbänderecht vor. Der DGB begrüßt viele genannte Ziele, lehnt jedoch extrabudgetäre Vergütungen für mehr ärztliche Sprechstunden ab. Er warnt zudem vor ungenügend definierten Zugriffsmöglichkeiten Dritter auf Sozialdaten sowie drohenden Benachteiligungen von Teilrentenbeziehern.