Das Bundeskabinett hat am 2. Oktober 2018 ein „Eckpunktepapier zur Fachkräfteeinwanderung aus Drittstaaten“ beschlossen. Auf dieser Basis sollen rechtliche Rahmenbedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Erwerbstätigen aus Drittstaaten angepasst oder neu geregelt werden.