Der Gesetzentwurf dient der Umsetzung der Vorgaben der EU-Richtlinie über die Tätigkeiten und die Beaufsichtigung von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung ins deutsche Recht. Diese Umsetzung muss vor dem Hintergrund der sozialpolitischen Bedeutung der bAV und der kollektivrechtlichen Struktur der betrieblichen Altersversorgung in Deutschland erfolgen.