2017 wurde das Betriebsrentenrecht durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz reformiert. Arbeitnehmer, die ihr Entgelt für die Altersvorsorge umwandeln, sollen künftig von einem gesetzlich geregelten Arbeitgeberzuschuss i.H.v. 15 % profitieren, Abweichungen durch Tarifverträge sind möglich. Das Gutachten untersucht, ob, wie und wann die bestehenden Tarifverträge zur Entgeltumwandlung anzupassen sind.