er DGB-Index Gute Arbeit zeigt: Fast zwei Drittel aller Beschäftigten müssen immer mehr in der gleichen Zeit leisten. Mehr als die Hälfte arbeitet gehetzt, knapp jeder Vierte muss sogar permanent für den Chef erreichbar sein. „Überstunden und Schichtarbeit sollten gesetzlich auf das wirklich Notwendige beschränkt werden“, fordert dagegen DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach. Eine Anti-Stress-Verordnung könne den Arbeitsschutz bei psychischen Belastungen stärken.
Annelie Buntenbach, DGB-Bundesvorstandsmitglied:
„Der DGB-Index Gute Arbeit zeigt, dass fast zwei Drittel der Beschäftigten immer mehr in der gleichen Zeit leisten müssen. Mehr als die Hälfte arbeitet gehetzt, über ein Viertel muss permanent erreichbar sein. Das belastet das Privat- und Familienleben und kann krank machen. Inzwischen gehen über 40 Prozent der Neuverrentungen wegen Erwerbsminderung auf psychische Erkrankungen zurück. Immer mehr leisten in immer kürzerer Zeit ist einfach keine nachhaltige Strategie!
Deshalb fordern wir gesetzliche Regeln, die den Arbeitgebern Grenzen setzt und es ihnen zum Beispiel verbietet, ArbeitnehmerInnen in ihrer Freizeit Arbeitsaufträge zu geben und scheinbar freiwillige Arbeitsleistungen entgegenzunehmen, die in der Freizeit erbracht worden sind. Überstunden und Schichtarbeit sollten gesetzlich auf das wirklich Notwendige beschränkt werden. Ergänzt werden müssen die Veränderungen im Arbeitszeitrecht durch eine Anti-Stress-Verordnung, die den Arbeitsschutz bei psychischen Belastungen stärkt. Die Arbeitgeber müssen endlich in die Pflicht genommen werden, mit Hilfe von Gefährdungsbeurteilungen genau hinzuschauen, wo psychische Gesundheitsrisiken in der Arbeit bestehen, und geeignete Maßnahmen ergreifen. Eine große Rolle für gute und gesunde Arbeit spielt auch die Beteiligung der Belegschaften selbst, insbesondere über die Betriebs- und Personalräte. Ihre Mitbestimmungsrechte müssen deshalb ausgebaut werden.“
Wie die Beschäftigten die Arbeitsbedingungen in Deutschland beurteilen. Themenschwerpunkt: Unbezahlte Arbeit
Ziel dieser Verordnung ist es, die Beschäftigten vor negativen Folgen psychischer Belastung bei der Arbeit zu schützen.