Der DGB kritisiert den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Lockerung des Kooperationsverbots von Bund und Ländern bei der Hochschulfinanzierung als nicht weitreichend genug. Die Pläne der Bundesregierung greifen in doppelter Hinsicht zu kurz: Zum einen ist es falsch, in der Wissenschaft nur die Förderung von einzelnen exzellenten Einrichtungen zu ermöglichen. Der Bund müsse vielmehr in die Grundfinanzierung der Hochschulen einsteigen. Zum anderen müsse das Kooperationsverbot für das gesamte Bildungssystem und nicht nur für die Wissenschaft fallen, heißt es in der Stellungnahme des DGB zum Beschluss des Bundeskabinetts.