Deutscher Gewerkschaftsbund

PM 230 - 21.12.2010

Verjährung droht: Ansprüche der Sozialversicherungen jetzt sichern!

Nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 14.12.2010, das der CGZP die Tariffähigkeit abspricht, müssen die Sozialversicherungen jetzt die entgangenen Beiträge von allen Leiharbeitsfirmen einfordern, die die Tarifverträge der CGZP angewendet haben. Die betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen ihre sich daraus ergebenden Lohnansprüche bei ihren Arbeitgebern geltend machen. Dazu erklärte Annelie Buntenbach, DGB-Vorstandsmitglied, am Dienstag in Berlin:

„Die Ansprüche der Sozialversicherungen müssen jetzt sichergestellt werden – und zwar in vollem Umfang, auch rückwirkend. Dabei geht es um geschätzt 600 Millionen Euro im Jahr allein an entgangenen Sozialversicherungsbeiträgen. Das zeigt, in welch immensem Umfang in den letzten Jahren in der Leiharbeitsbranche Lohndumping betrieben worden ist und wie viel Geld an den Sozialkassen vorbeigeschleust wurde.

Deshalb ist es richtig, dass die Rentenversicherung die Ansprüche der Sozialversicherungen jetzt bei den entsprechenden Betrieben geltend macht – dies wird von den Versichertenvertretern in der Selbstverwaltung engagiert unterstützt. Wir begrüßen ausdrücklich, dass das noch in diesem Jahr geschieht, um bei vier Jahren Rückwirkung die Ansprüche der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler auch für 2006 noch zu sichern.“

„Das Geschäftsmodell, das gerade in der Leiharbeit oft auf Lohndumping und Ausbeutung basiert, muss endlich der Vergangenheit angehören. Der Gesetzgeber steht in der Verantwortung, für klare Regeln zu sorgen, damit der Missbrauch in der Leiharbeit ein Ende hat: Gleiches Geld für gleiche Arbeit!“, forderte Annelie Buntenbach

Die Ansprüche auf ausstehenden Lohn müssen die Beschäftigten selbst geltend machen. Hier gilt eine dreijährige Verjährungsfrist – das heißt bei Ansprüchen aus 2007 läuft die Frist am 31.12. 2010 aus.

Wie individuelle Ansprüche geltend gemacht werden, erfahren Sie in hier:

CGZP-Tarifverträge für Leiharbeit ungültig: Hinweise für Beschäftigte


Nach oben

RSS-Feed

Subscribe to RSS feed
Abonnieren Sie die Pressemeldungen des DGB-Bundesvorstandes.
Kon­takt Pres­se­stel­le
DGB-Bundesvorstand Abteilung Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit Keithstraße 1, 10787 Berlin Telefon:030.24 060-211 E-Mail: presse.bvv@dgb.de
weiterlesen …

Pressefotos DGB GBV

Hier finden Sie die aktuellen Pressefotos des Geschäftsführenden DGB-Bundesvorstandes zum Download. Abdruck in Printmedien und Veröffentlichung im Internet sind im Rahmen der redaktionellen Berichterstattung mit Quellennachweis frei.