„Die Anerkennung im Ausland erworbener Abschlüsse zu erleichtern, war höchste Zeit. Doch es werden zu wenige Menschen von dem neuen Gesetz profitieren“, erklärte Ingrid Sehrbrock, stellvertretende DGB-Vorsitzende, am Mittwoch in Berlin anlässlich der Anhörung im Deutschen Bundestag zu dem entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung:
„Den Ingenieurs- oder Lehrermangel wird das neue Gesetz nicht beheben können, denn für die Anerkennung akademischer Berufe sind die Bundesländer zuständig. Gleiches gilt für Erzieher oder Architekten. Die Länder haben lediglich in Aussicht gestellt, eigene Regeln für die Berufe unter ihrer Zuständigkeit zu entwickeln. Wann dies geschieht, ist ungewiss. Die Anerkennung muss nach bundesweit gültigen Standards geschehen. Wir brauchen ein einfaches Verfahren für die Betroffenen, keinen Hindernislauf. Der föderale Flickenteppich darf nicht zur Bildungs- und Integrationsbremse werden.“
Nicht geklärt sei laut Sehrbrock die Frage der Nachqualifizierung. Gibt es Lücken bei einem Antragsteller im Vergleich zum deutschen Ausbildungsniveau, sollen die Antragsteller umgehend informiert werden, sodass sie sich entsprechend fortbilden können: Der Haken: Das Gesetz lässt offen, wie diese Maßnahmen aussehen und wer sie durchführt. Es gibt keinen Anspruch auf Nachqualifizierung. Darum muss qualifizierte Beratung sichergestellt werden. Sonst wird es vielen Migranten weiterhin schwer fallen, sich auf dem weitgehend deregulierten und unübersichtlichen Weiterbildungsmarkt zu orientieren“, erklärte die stellvertretende DGB-Vorsitzende
Auch die Gebühren können nach Auffassung des DGB ein Problem werden: „Zurzeit planen die Kammern für die Bescheinigungen kostendeckende Gebühren. Nach Schätzungen von Experten können Bescheinigungen schnell zwischen 1000 und 5000 Euro kosten. Wer kann sich das leisten? Deshalb muss die Regierung bei den Nachqualifizierungen und den Gebühren nachbessern“, forderte Ingrid Sehrbrock.
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