Deutscher Gewerkschaftsbund

PM 008 - 20.01.2014

Gesetzlicher Mindestlohn darf kein Schweizer Käse werden

Zum Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags, das verfassungsrechtliche Bedenken im Falle von Ausnahmen beim Mindestlohn sieht, sagte Claus Matecki, DGB-Vorstandsmitglied, am Montag in Berlin:

"Der DGB begrüßt die Aussage des Gutachtens des Wissenschaftlichen Dienstes, wonach ein Ausschluss von Rentnern, Studierenden und Saisonarbeitern mit Arbeitsvertrag vom geplanten gesetzlichen Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro gegen den verfassungsrechtlichen Grundsatz verstößt, alle Menschen gleich zu behandeln.

Mindestlohn heißt das Instrument deshalb, weil die zunächst 8,50 Euro pro Stunde das Mindeste sind, wovon Menschen würdig leben können. Dabei darf es keine Rolle spielen, in welcher Lebenslage die Menschen arbeiten gehen und ob sie sich etwas 'hinzuverdienen', solange sie den Status von Arbeitnehmern haben. Der gesetzliche, flächendeckende Mindestlohn darf nicht durch eine Reihe von Ausnahmen zu einem 'Schweizer Käse' werden, der am Ende gar keine Wirkung mehr entfalten kann, weil er ständig systematisch unterlaufen wird."

Weitere Informationen zum Mindestlohn unter www.mindestlohn.de.


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