Zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Altersvorsorgeaufwendungen sagte DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell:
„Die Beschlüsse der Karlsruher Richter sind keine Überraschung. Da sie in den vorliegenden Fällen derzeit noch keinen eingetretenen Schaden durch eine Doppelbesteuerung erkennen konnten, mussten die Richter so entscheiden.
Allerdings erkennen sie im Alterseinkünftegesetz eindeutig eine unvollständige Abstimmung der Beitragszahlungen mit den künftig der Besteuerung unterliegenden Rentenzahlungen, die zu Lasten der Steuerpflichtigen geht. Deshalb ist es unerheblich für eine baldige Nachbesserung des Gesetzes, ob dabei die Grenze zur Verfassungswidrigkeit bereits heute überschritten wird, wie einzelne Gutachten nahelegen, oder erst in späteren Jahren, wie das Verfassungsgericht meint. Denn: Eine gerechte Steuerpolitik verlangt mehr, als sich nur knapp an der Grenze des Grundgesetzes zu bewegen.“
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