22 Prozent weniger Entgelt als Männer im Durchschnitt – das ist die Realität für Frauen in Deutschland. Damit sich das endlich ändert, muss die Politik ein Gesetz für Entgeltgleichheit auf den Weg bringen. Das forderten Elke Hannack, stellvertretende DGB-Vorsitzende, Hannelore Buls, Vorsitzende des Deutschen Frauenrats und Edda Schliepack, Präsidiumsmitglied des Sozialverbands Deutschland im Rahmen der Aktionen zum Equal Pay Day 2014 unter dem Motto „RECHT auf Mehr!“ am Donnerstag in Berlin.
"Die Bundesregierung gibt an, sie wolle Transparenz schaffen und die Entgeltlücke zwischen Frauen und Männern nicht länger akzeptieren. Wir sagen dazu: Bravo – aber dies kann nur ein erster Schritt sein“, betonte die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack.
„Wir brauchen ein Gesetz zur Entgeltgleichheit für alle Unternehmen, nicht nur für die mit 500 und mehr Beschäftigten. Ein solches Gesetz muss Unternehmen verpflichten, die Bezahlung von Frauen und Männern zu überprüfen und geschlechtergerecht zu gestalten. Bloße Aufforderungen reichen da nicht aus. Dort, wo Tarifverträge bestehen und Betriebs- wie Personalräte mitbestimmen, schwindet die Entgeltlücke schon heute deutlich. Als untere Haltelinie brauchen wir den gesetzlichen Mindestlohn – und zwar ausnahmslos, ohne Wenn und Aber“, so Hannack.
Die Vorsitzende des Deutschen Frauenrates Hannelore Buls stellte den Zusammenhang zwischen Entlohnung und Arbeitszeit dar:„Neueste Studien bestätigen, dass sich immer mehr Frauen und Männer eine kürzere, vollzeitnahe Arbeitszeit wünschen, die ihnen einen ausreichenden Verdienst ermöglicht, den Verbleib und auch den Aufstieg im Beruf gewährleistet und gleichzeitig ausreichend Zeit für die Familie, für politisches und soziales Engagement und kulturelle Teilhabe lässt.“
„Eine Arbeitszeitverkürzung für alle würde auch einen erheblichen Beitrag zur Schließung der Entgeltlücke zwischen Frauen und Männern leisten. Das Schwesig-Modell einer 32-Stunden-Woche mit Lohnausgleich für Eltern kleiner Kinder hat dieser längst fälligen Debatte einen neuen Impuls gegeben. Der Deutsche Frauenrat begrüßt diesen Vorstoß. Die Verkürzung der Normalarbeitszeit darf nicht mehr tabu sein“, sagte Hannelore Buls.
Edda Schliepack, SoVD-Präsidiumsmitglied, erklärte: „Der gesetzliche Mindestlohn muss kommen. Denn es sind insbesondere Frauen, die aufgrund einer fehlenden Lohnuntergrenze in Armut abgleiten. Damit sie nicht länger für Dumpinglöhne arbeiten müssen, ist eine umgehende Einführung des gesetzlichen Mindestlohnes geboten.“
„Wer seine Arbeitszeit zugunsten von Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen reduziert, darf später dafür nicht bestraft werden. Deshalb ist es richtig, dass die Arbeitgeber verpflichtet werden sollen, Teilzeitbeschäftigte über das Rückkehrrecht auf die frühere Arbeitszeit zu informieren.“
Hintergrund:
Der Equal Pay Day markiert den Tag, bis zu dem Frauen über den Jahreswechsel hinaus arbeiten müssten, um rechnerisch auf das durchschnittliche Jahresgehalt ihrer Kollegen zu kommen – in diesem Jahr der 21. März. Noch immer besteht eine geschlechtsspezifische Entgeltlücke von durchschnittlich 22 Prozent, die in verschiedenen Branchen und im ländlichen Raum noch weit höher ist.
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