Deutscher Gewerkschaftsbund

PM 078 - 08.05.2014

EEG: Industrieausnahmen notwendig für sichere Arbeitsplätze

Anlässlich der heutigen Debatte im Deutschen Bundestag über die besondere Ausgleichsregelung im Erneuerbare-Energien-Gesetz sagte Dietmar Hexel, DGB-Vorstandsmitglied, am Donnerstag in Berlin:

„Der DGB begrüßt den Plan der Bundesregierung, mit der Reform des EEG die Energiewende weiter voranzutreiben. Das ist keinesfalls der Tod der Erneuerbaren Energien, wie manche befürchten. Im Gegenteil: Unsicherheiten werden beseitigt, Planbarkeit entsteht. Nach der EEG-Novelle können endlich die wichtigen Dinge wie Energieeffizienz, Kraft-Wärme-Kopplung und ein europäischer Kapazitätsmarkt angegangen werden.

Der DGB unterstützt den Beschluss zur Ausgestaltung der besonderen Ausgleichsregelung ausdrücklich. Damit wird ein wesentlicher Beitrag für die Sicherung hunderttausender Arbeitsplätze in den energieintensiven Industrien geleistet. Branchen wie Stahl, Aluminium, Kupfer, Chemie, Papier, Glas, Zement oder Keramik sind auf international konkurrenzfähige Strompreise angewiesen. Gerade die energieintensiven Industrien hierzulande liefern wichtige Innovationen und Vorprodukte für eine erfolgreiche Umsetzung der Energiewende.

Arbeitnehmer sind auch Verbraucher. Die Interessen von Verbrauchern und Industrie dürfen nicht gegeneinander ausgespielt und verkürzt geführt werden. Denn die erneuerbaren Energien sind nicht allein für den Strompreisanstieg verantwortlich. Gleichzeitig haben insbesondere die stromintensiven Verbraucher aufgrund der Ökostromeinspeisung und den dadurch gefallenen Börsenstrompreisen heute niedrigere Strompreise als noch vor ein paar Jahren.

Die besondere Ausgleichsregelung für die Industrie braucht die Akzeptanz in der Gesellschaft. Das geht nur mit großer Zielgenauigkeit. Der DGB ist dafür, den alten Schwellenwert von 10 GWh Stromverbrauch wieder einzuführen und gleichzeitig eine Gleitklausel vorzusehen, um betriebliche Effizienzmaßnahmen nicht zu behindern. Wichtig ist auch, künftig auszuschließen, dass Leiharbeit und Werkverträge die Inanspruchnahme der Ausnahmen erleichtern. Schlechte Arbeitsbedingungen dürfen nicht auch noch vom Stromverbraucher mitbezahlt werden.“


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