Deutscher Gewerkschaftsbund

PM 025 - 18.02.2013

Entgeltungleichheit: Zeit des Schwarzer-Peter-Spiels muss vorbei sein

Anlässlich der öffentlichen Anhörung des Bundestagsausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und des Ausschusses für Arbeit und Soziales zum Thema Entgeltgleichheit sagte Ingrid Sehrbrock, stellvertretende DGB-Vorsitzende, am Montag in Berlin:

„Wir brauchen bessere politische, gesellschaftliche und betriebliche Rahmenbedingungen, die Männern wie Frauen die gleichen Berufs- und Einkommenschancen bieten. Wir müssen aber auch dem Teil der Entgeltdifferenz wirksam begegnen, der auf mittelbare und unmittelbare Diskriminierung zurückzuführen ist. Darum müssen Unternehmen verpflichtet werden, ihre Entgeltpraxis zu prüfen und geschlechtergerecht zu gestalten. Der DGB hält ein Entgeltgleichheitsgesetz für unverzichtbar. Die Zeit, in der Politik und Wirtschaft sich gegenseitig den Schwarzen Peter zuschieben, muss endlich vorbei sein.

Mit dem Gesetzentwurf der SPD und dem Antrag von Bündnis‘90/Die Grünen werden Initiativen im Bundestag beraten, die die Überwindung der Entgeltungleichheit zwischen Männern und Frauen nicht mehr dem Zufall überlassen wollen. Von Entgeltgleichheit ist Deutschland weiter entfernt als die meisten anderen europäischen Länder, die Lohnlücke pendelt seit Jahren zwischen 22 und 23 Prozent. In anderen Ländern gibt es längst Initiativen des Gesetzgebers.

Das von der SPD vorgelegte Verfahrensgesetz ist ein gangbarer Weg. Allerdings darf sich die Pflicht zur Überprüfung der Entgeltpraxis nicht auf Betriebe und Verwaltungen mit mehr als 15 Beschäftigten beschränken. Auch kleinere Unternehmen müssen einbezogen werden, denn gerade hier arbeiten viele Frauen. Außerdem muss das Gesetz auch für Beamtinnen und Beamte gelten, denn auch die Besoldungspraxis des öffentlichen Dienstes in Bund und Ländern ist nicht diskriminierungsfrei.

Der Antrag von Bündnis‘90/Die Grünen bleibt an vielen Stellen unpräzise. Richtig ist das langfristig angepeilte Ziel eines Entgeltgleichheitsgesetzes für alle Beschäftigten. Doch so lange keine gesetzlich verbindliche Überprüfung der Entgeltgleichheit in Betrieben und Verwaltungen gilt, liegt die Verantwortung ausschließlich bei den Akteuren in Betrieben und Zivilgesellschaft. Der Deutsche Gewerkschaftsbund ist überzeugt: Auch der Staat muss Verantwortung übernehmen. Er muss verbindliche Vorgaben zur Überprüfung und Umsetzung von Entgeltgleichheit definieren und diese auch überprüfen.“


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Stellungnahme zum Entwurf eines Entgeltgleichheitsgesetzes der Fraktion der SPD

Dokument ist vom Typ application/pdf.

Der DGB hat sich auf seinem 19. Ordentlichen Bundeskongress für die gesetzliche Regelung der Entgeltgleichheit von Frauen und Männern ausgesprochen. Dass dem Deutschen Bundestag nun erstmals ein Gesetzentwurf zur Durchsetzung des Entgeltgleichheitsgebots vorliegt, begrüßt der DGB als wichtigen Schritt in die richtige Richtung.


Stellungnahme zum Antrag „Frauen verdienen mehr – Entgeltdiskriminierung von Frauen verhindern“ der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Dokument ist vom Typ application/pdf.

Der DGB hat sich auf seinem 19. Bundeskongress für die gesetzliche Regelung der Entgeltgleichheit von Frauen und Männern ausgesprochen. Der Antrag „Entgeltdiskriminierung von Frauen“ von Bündnis 90/Die Grünen ist ein Schritt in die richtige Richtung.

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