Deutscher Gewerkschaftsbund

PM 147 - 05.09.2011

Gutachten: Hartz IV weiterhin verfassungswidrig

Anlässlich der Vorstellung der Gutachten von Johannes Münder und Irene Becker zur Bewertung der Regelbedarfe im SGB II und SGB XII im Auftrag der Hans-Böckler-Stiftung erklärte DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach am Montag in Berlin:

„Die im Auftrag der Hans-Böckler-Stiftung erstellten Gutachten bestätigen den DGB in seiner Rechtsauffassung, dass die Regelbedarfe im Hartz-IV-System und in der Sozialhilfe weiterhin verfassungswidrig sind. Das Anfang des Jahres im Vermittlungsausschuss gefundene Kompromissergebnis bleibt hinter den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts deutlich zurück.

Der DGB fordert den Gesetzgeber auf, die Regelbedarfe schnellstmöglich fehlerfrei zu ermitteln. Es wäre ein Armutszeugnis, wenn erst erneut das Bundesverfassungsgericht eingreifen müsste. Unabhängig davon unterstützen wir über den DGB-Rechtsschutz Klagen betroffener Gewerkschaftsmitglieder. Mit ausgewählten Musterverfahren werden wir den erneuten Gang nach Karlsruhe vorbereiten.“

Der DGB fordert ein methodisch sauberes Verfahren der Regelbedarfsbestimmung. Dazu gehört vor allem der Ausschluss der Aufstocker und der verdeckt Armen aus der Referenzgruppe der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) und eine Begrenzung der Abschläge auf Verbrauchspositionen.

Eine unabhängige Expertenkommission soll eine Überprüfung der EVS als Datengrundlage vornehmen.

Größere einmalige Anschaffungen wie Haushaltsgeräte sollten zukünftig wieder als einmalige Leistung auf Antrag gewährt werden.

Beim Bildungspaket erneuert der DGB seine Forderung, primär in Bildungsinfrastruktur rund um Kitas und Schulen zu investieren, die dann allen Kindern, die darauf angewiesen sind, zur Verfügung stehen.

Die sechsmonatige Zeitverzögerung bei der Fortschreibung der Regelbedarfe muss verringert werden, um eine zügigere Inflationsanpassung zu erreichen.

Hinweise

Die beiden Gutachten sind als Sonderheft der Fachzeitschrift „Soziale Sicher­heit“ erhältlich.

Das 100-seitige Heft (DIN A4) ist ab 5. September 2011 beim Leser- und Aboservice des Bund-Verlags erhältlich.

Bundverlag GmbH, 60424 Frankfurt; Tel. 069/795010-96,
Fax: 069/795010-12, E-Mail: abodienste@bund-verlag.de

Einen Text mit Auszügen und eine DGB-Bewertung finden Sie im Anhang dieser Pressemitteilung.

Gutachten: Hartz IV-Leistungen verfassungswidrig (PDF, 94 kB)

Die Regelbedarfe für Hartz IV- und Sozialhilfebezieher sind weiterhin verfassungswidrig. Das ist das Ergebnis von zwei neuen Gutachten. Der DGB fordert eine verfassungskonforme Berechnung des Existenzminimums.

DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach betont aufgrund zweier neuer Gutachten die Verfassungswidrigkeit der Hartz IV-Regelsätze. Der DGB fordert auf dieser Grundlage u.a. Aufstocker und verdeckt Armen aus der Referenzgruppe der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) auszuschließen.

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