Deutscher Gewerkschaftsbund

PM 052 - 26.06.2018

Körzell: Beschluss der Mindestlohn-Kommission ist ein Erfolg

Die Mindestlohnkommission hat heute die Anpassung der Lohnuntergrenze beschlossen. Jetzt ist es an der Bundesregierung, diesen Beschluss in Recht umzusetzen. In diesem Fall erhöht sich der gesetzliche Mindestlohn in zwei Stufen: zum 1. Januar 2019 auf 9,19 Euro und zum 1. Januar 2020 auf 9,35 Euro.

DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell und Mitglied der Mindestlohnkommission sagte dazu am Dienstag in Berlin:

„Der einstimmige Beschluss der Mindestlohnkommission, den gesetzlichen Mindestlohn auf im Schnitt 9,27 Euro anzuheben, ist ein Erfolg. Für alle, die mit dem Mindestlohn zurechtkommen müssen, zählt jeder Cent, dem haben die Gewerkschaften durch die Einbindung der neusten Tarifabschlüsse Rechnung getragen. Die Beschäftigten werden nun an der guten Lohnentwicklung der letzten Jahre teilhaben. Das Ergebnis zeigt aber auch, dass die wirtschaftliche Gesamtabwägung immer selbstverständlicher Teil der Kommissions-Entscheidung sein muss.

Klar ist aber auch. Ein Mindestlohn kann nur eine untere Haltelinie sein. Gute und möglichst umfassend geltende Tarifverträge bleiben für Beschäftigte das wichtigste Instrument zur Regelung von Lohn- und Arbeitsbedingungen. Die Tarifbindung muss deshalb wieder deutlich gestärkt werden. Dazu ist auch der Gesetzgeber aufgerufen.

Mindestlohn-Verstöße bleiben auf der Tagesordnung. Um die Machenschaften krimineller Arbeitgeber aufdecken und abstellen zu können, muss das Personal der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) aufgestockt werden. Es ist ein gutes Signal, dass Finanzminister Scholz nun 1.400 Stellen zugesagt hat, um die mindestens erforderliche Zahl von 10.000 Stellen schneller zu erreichen. Nur mit einer ordentlichen Personal-Ausstattung kann die FKS auf Streifenfahrten wieder spontane Prüfungen u.a. in kleineren Gastronomie-Betrieben und im Einzelhandel durchführen - ergänzend zu geplanten Einsätzen bei "großen Fischen". Auch die Kontrollen der Branchenmindestlöhne, etwa auf Baustellen, dürfen nicht vernachlässigt werden. Kontrollen schützen sowohl die ehrlichen Arbeitgeber als auch die Beschäftigten, von denen viele jeden Cent zweimal umdrehen müssen.“


Nach oben

RSS-Feed

Subscribe to RSS feed
Abonnieren Sie die Pressemeldungen des DGB-Bundesvorstandes.
Kon­takt Pres­se­stel­le
DGB-Bundesvorstand Abteilung Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit Keithstraße 1, 10787 Berlin Telefon:030.24 060-211 E-Mail: presse.bvv@dgb.de
weiterlesen …

Pressefotos DGB GBV

Hier finden Sie die aktuellen Pressefotos des Geschäftsführenden DGB-Bundesvorstandes zum Download. Abdruck in Printmedien und Veröffentlichung im Internet sind im Rahmen der redaktionellen Berichterstattung mit Quellennachweis frei.