Deutscher Gewerkschaftsbund

PM PM 050 - 25.03.2014

DGB begrüßt Urteil zur Normenkontrollklage

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum ZDF-Staatsvertrag begrüßt.

„Einmal mehr hat das Bundesverfassungsgericht damit die Rundfunkfreiheit gestärkt“, erklärte Michael Sommer, DGB-Vorsitzender, am Dienstag in Berlin.

„Der öffentlich-rechtliche Rundfunk darf nicht einem überbordenden Einfluss der Politik ausgesetzt sein – das hat das Gericht deutlich gemacht“, sagte Michael Sommer.

Das Bundesverfassungsgericht hatte am Vormittag entschieden, dass Teile des Staatsvertrages nicht mit dem Gebot der Staatsferne des öffentlich-rechtlichen Rundfunks vereinbar sind, und der Anteil der Sitze  in den Gremien für Politikerinnen und Politiker auf ein Drittel beschränkt werden muss. Damit gab das Gericht der Normenkontrollklage des Landes Rheinland-Pfalz und des Hamburger Senats statt.

Der DGB-Vorsitzende wertete zudem positiv, dass nach dem Urteil künftig die gesellschaftlichen Gruppen ihre Vertreterinnen und Vertreter ohne Einfluss der Politik entsenden können. Der DGB hatte in Stellungnahmen während der Debatte um den ZDF-Staatsvertrag auch hierfür plädiert.


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