Zum Entwurf zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes sagte DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach am Dienstag in Berlin:
„Es ist gut, dass das BMAS endlich einen Gesetzentwurf zur Arbeitnehmerüberlassungs vorlegt – hier besteht dringender Regelungsbedarf – doch der Inhalt ist enttäuschend. Zwar wird der lange überfällige Mindestlohn in der Leiharbeitsbranche in Aussicht gestellt, um den Fall ins Bodenlose zu verhindern, aber die groben Ungerechtigkeiten gegenüber den Leiharbeitern werden nicht beseitigt. Leiharbeit bliebe – auch wenn der Gesetzentwurf des BMAS umgesetzt würde – ein Instrument für massenhaftes Lohndumping.
Auch künftig können Stammbeschäftigte durch billigere Leiharbeiter ersetzt werden. Doch nach der geltenden EU-Richtlinie muss genau das wirkungsvoll unterbunden werden. Die vorgesehene Lohnuntergrenze bewirkt lediglich, dass ein bestimmter Mindestlohn nicht unterschritten werden darf, darüber hinaus bleibt aber jede Abweichung vom Grundsatz der Gleichbehandlung möglich.
Leiharbeiter müssen flexibel sein, tragen ein hohes Risiko am Arbeitsmarkt und sind gesundheitlichen Risiken ausgesetzt. Dafür sollten sie wenigstens eine anständige Bezahlung erwarten können. Der Grundsatz muss deswegen lauten: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit. Und er muss verbindlich im Gesetz festgeschrieben werden.
Die wenigen Verbesserungen im dem Gesetzentwurf – z.B. zusätzliche Sanktionsmöglichkeiten bei Verstößen oder die Zugangsmöglichkeiten zu Gemeinschaftseinrichtungen für Leiharbeiter – wiegen die gravierenden Mängel nicht auf.“